Kundgebung der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation im Berliner Lustgarten am 21. Juni 1933, in der Mitte Robert Ley
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Wenige Wochen nachdem die Nationalsozialisten an der Macht sind, gehen sie daran, die Arbeitsmarkt- und Sozialordnung des Weimarer Staats zu zerschlagen. Die Organisationen der Arbeiterbewegung werden aufgelöst, alle als „staats- und wirtschaftsfeindlich“ eingestufte Mitglieder werden aus den Betriebsräten ausgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 werden die Betriebsräte durch Vertrauensräte ersetzt, deren Vorsitz der „Betriebsführer“ hat. Die Mitspracherechte der Vertreter der „Gefolgschaft“ sind auf Anhörungsrechte begrenzt.