Weimarer Republik

Erste Erfolge in der Mitbestimmung

Reichswirtschaftsrat 1920/21

Rede des Praesidenten des Vorlaeufigen Reichswirtschaftsrates (VRWiR), Friedrich von Braun, waehrend einer Tagung des Rates um 1920 / 1921

© dpa/pa

Kurz vor Ende des Ersten Weltkrieges – die Niederlage des Deutschen Reiches ist absehbar – beginnen Arbeitergeber und Gewerkschaften, über die Kooperation nach dem Krieg zu verhandeln. Im Novemberabkommen 1918 verpflichten sie sich, eine „Zentralarbeitsgemeinschaft der gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ (ZAG) zu gründen und fortan partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. In der Weimarer Reichsverfassung wird in Artikel 165 die Einführung eines umfassenden Rätesystems angekündigt. Ausgehend vom Grundsatz, dass Arbeiter und Angestellten dazu berufen sind, „gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken“, sollen Betriebsarbeiterräte, nach Branchen gegliederte Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat geschaffen werden. Damit sind die Forderungen der Freien Gewerkschaften, wie sie in den 1919 verabschiedeten „Richtlinien über die künftige Wirksamkeit der Gewerkschaften“ niedergelegt wurden, weitgehend erfüllt: „Das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter muß bei der gesamten Produktion, von Einzelbetrieben beginnend bis in die höchsten Spitzen der zentralen Wirtschaftsorganisation, verwirklicht werden.“

„November-­Abkommen“ von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vom 15. November 1918 (pdf)
Weimarer Reichsverfassung 11. August 1919 (pdf)

Richtlinien für die künftige Wirksamkeit der Gewerkschaften und Bestimmungen über die Aufgaben der Betriebsräte -­ verabschiedet von der Vorständekonferenz der Freien Gewerkschaften am 25. April 1919 und angenommen vom Gründungskongreß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes im Juli 1919 (pdf)

Tatsächlich wird 1920 der (vorläufige) Reichswirtschaftsrat gebildet, in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind. Doch der regionale Unterbau wird nicht realisiert. Dauerhaft umgesetzt wird „nur“ eine betriebliche Regelung: Nach heftigen Auseinandersetzungen wird 1920 das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Und 1922 wird mit dem Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften die Unternehmensmitbestimmung auf den Weg gebracht. Diese Mitbestimmungsregelungen sind – zusammen mit der Sozialgesetzgebung – wichtige Bausteine des demokratischen Sozialstaats Weimarer Prägung.

Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 (pdf)

Die Christlichen Gewerkschaften sehen das Betriebsrätegesetz als einen Schritt auf dem Weg zur „Standwerdung der Arbeiterschaft“ durch Mitbesitz und Mitbestimmung. Für die Freien Gewerkschaften ist das Betriebsrätegesetz Vorstufe einer breit angelegten Strategie zur Demokratisierung der Wirtschaft. Das 1928 verabschiedete Wirtschaftsdemokratie-Programm des ADGB geht daher sehr viel weiter: Es hebt ab auf die Demokratisierung der überbetrieblichen Wirtschaftsführung, auf die Demokratisierung der Arbeitsverhältnisse und auf die Demokratisierung der Bildung.

Resolution des Kongresses der Christlichen Gewerkschaften 1926 in Dortmund über „Mitbestimmungsrecht und Mitbesitz“ (pdf)
Resolution des ADGB-­Kongresses 1928 in Hamburg über „Die Verwirklichung der Wirtschaftsdemokratie“ (pdf)

Beide Konzepte – die Pläne der Christlichen Gewerkschaften wie das Wirtschaftsdemokratie-Programm der Freien Gewerkschaften – werden in der Weimarer Republik nicht verwirklicht. Sie stoßen auf die strikte Ablehnung der organisierten Arbeitgeber, die jede weitere Ausdehnung von Mitspracherechten als Beitrag zur Zerstörung der deutschen Wirtschaft zurückwiesen. Die Weltwirtschaftskrise rückt dann ganz andere Themen in den Vordergrund, die Frage des „Umbaus der Wirtschaft“ spielt keine Rolle mehr.

Richtlinien des ADGB und des AfA-­Bundes zum Umbau der Wirtschaft vom 21. Juni 1932 (pdf)

 

Nach der Revolution 1848: Die ersten Arbeiterausschüsse
Weimarer Republik: Erste Erfolge in der Mitbestimmung
Nazi-Diktatur: Betriebsräte werden aufgelöst
Nach dem II. Weltkrieg: Hoffnung auf "echte" Mitbestimmung

Zeittafel: Stationen der Mitbestimmung
2016 - Jahrestage der Mitbestimmung

Literaturhinweis:
Werner Milert u. Rudolf Tschirbs, Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008, Essen 2012

Quelle der Zeittafel:
Internetseite der Hans-Böckler-Stiftung  mit umfassenden Themen zur Mitbestimmung heute und gestern 

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