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Protestkundgebung von USPD und KPD gegen das Betriebsrätegesetz, vor dem Reichstag in Berlin am 13. Januar 1920

Gewerkschaften nach 1918: Viele Zerreißproben

Je länger der Krieg dauert, desto entschiedener treten die Gewerkschaften aller Richtungen für soziale und politische Reformen ein. Sie klagen dies als Belohnung für die gewerkschaftliche Burgfriedenspolitik ein. Doch ihre Erfolge sind begrenzt. Zwar steigen die Mitgliederzahlen in der zweiten Kriegshälfte immer noch an, doch der Protest gegen diese Politik formiert sich. Auf der Straße und ohne die Gewerkschaften.

Mehrheitssozialdemokratie und Freie Gewerkschaften – von den anderen Gewerkschaftsorganisationen ganz zu schweigen – haben die Revolution also weder geplant noch betrieben. Doch mit der Abdankung der Monarchie fällt der Sozialdemokratie am 10. November 1918 die Macht in den Schoß: MSPD und USPD bilden mit jeweils drei Vertretern (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann, Otto Landsberg; Hugo Haase, Wilhelm Dittmann, Emil Barth) den Rat der Volksbeauftragten. Parallel dazu laufen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern mit dem Ziel, einen geordneten Übergang in die Nachkriegswirtschaft zu organisieren.

Abkommen mit den Arbeitgebern

Deutlichstes Zeichen der Kooperationsbereitschaft von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern ist das Stinnes-Legien- oder Novemberabkommen. Mit diesem Abkommen, das am 15. November unterzeichnet wird, werden die Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiter anerkannt. Darüber hinaus wird vereinbart: Tarifverträge sind rechtlich bindend, die 48-Stunden-Woche wird eingeführt. Einigkeit herrscht auch darüber, dass die zurückkehrenden Soldaten auf ihre vorherigen Arbeitsplätze zurückkehren können. Außerdem wird die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Regelung zukünftiger Probleme beschlossen. Sie wird am 4. Dezember 1918 als „Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands” (ZAG) gegründet.

Fast alle Gewerkschaften begrüßen diese Vereinbarung. Nur im Deutschen Metallarbeiterverband regt sich Kritik. Er tritt Ende Oktober 1919 aus der ZAG aus. Die anderen Freien Gewerkschaftsverbände bleiben, müssen allerdings bald erkennen, dass die realen Machtverhältnisse die ersehnte Kooperation mit den Arbeitgebern in der ZAG unmöglich machen.

Das Novemberabkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern von 1918 (pdf)

Unüberwindbare Gegensätze

Die Unternehmen sind schnell mit dem Aufbau einer Organisation, die ihre Interessen wahrnimmt. Bereits am 12. April 1919 wird der Reichsverband der Deutschen Industrie (RDI) gegründet, bald gehören 70 bis 80 Prozent aller deutschen Unternehmen den jeweiligen Mitgliedervereinen an.

Ein ganz anderes Bild zeigt sich aufseiten der Arbeiterschaft: Kaum zu überbrücken sind die politischen Differenzen – auch während der Revolutionsmonate. Nicht nur die Gewerkschaftsbewegung ist in drei Strömungen gespalten, auch die Spaltung der Arbeiterparteien in MSPD, USPD und seit dem 1. Januar 1919 auch KPD – verhindert ein geschlossenes Handeln. Heftige Streitpunkte sind: Welche Rolle sollen die Räte spielen, die sich während der Revolution gebildet haben, und die Umsetzung der Sozialisierungsforderung.

Da ist zunächst die Auseinandersetzung um die Rolle der Räte, die als neue Form der Arbeiterorganisation spontan in Heer und Fabrik entstanden sind. Oftmals liegt bei diesen Arbeiter- und Soldatenräten zunächst auch die Ausübung staatlicher Macht. Die Räte sorgen für Ordnung und Versorgung, sind ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Bevölkerung und verstehen sich eher als Kontrollorgan denn als Ersatz der „alten” Machthaber.

Auch lokale und regionale Führer der Freien Gewerkschaften übernehmen in vielen Orten leitende Positionen in den Arbeiter- und Soldatenräten. So sind auf dem Berliner Rätekongress Mitte Dezember 1918 von den 289 Delegierten der MSPD 87, d. h. 30 Prozent, hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre. Doch die überwiegende Zahl der Räte wird ohne Gewerkschaftsvertreter gebildet.

Die Christlichen Gewerkschaften, die die Räte zu Bürgerausschüssen umfunktionieren wollen, und die Freien Gewerkschaften machen keinen Hehl aus ihrer Ablehnung der Räteidee. Die Räte gelten als Konkurrenz zu den Arbeiterausschüssen, die auf der Basis des Hilfsdienstgesetzes bzw. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 gebildet worden sind. Den Freien Gewerkschaften missfällt überdies, dass sich die Räte nicht mit einer Mitbestimmung in betrieblichen und sozialpolitischen Fragen bescheiden, sondern auch politische Mitspracherechte fordern. Sie plädieren für eine parlamentarische Republik und verwerfen damit den politischen Absolutheitsanspruch der Räte. Die Freien Gewerkschaften fordern stattdessen – in Weiterentwicklung der Arbeiterausschusskonzepte des Kaiserreichs – die Einführung von Betriebsräten.

Richtlinien für die künftige Wirksamkeit der Gewerkschaften und Bestimmungen über die Aufgaben der Betriebsräte (pdf)

Diese Forderung wird mit der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes 1920 umgesetzt. Schon die Planung dieses Gesetzes zeigt, dass die Freien Gewerkschaften nicht die Absicht haben, die wirtschaftlichen Machtverhältnisse durch einen Umsturz der Eigentumsordnung zu verändern.

Betriebsrätegesetz von 1920 (pdf)

Am 12. November 1918 kündigt der Rat der Volksbeauftragten an, ein „sozialistisches Programm” verwirklichen zu wollen. Am 18. November 1918 beschließt er, „dass diejenigen Industriezweige, die nach ihrer Entwicklung zur Sozialisierung reif sind, sofort sozialisiert werden sollen”. Ob diese Ankündigung jemals in die Tat umgesetzt werden sollte, darf bezweifelt werden. Weder die Freien Gewerkschaften, noch die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine und die Christlichen Gewerkschaften sind von der Richtigkeit oder gar Vorrangigkeit der Sozialisierung überzeugt. So betont Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission, am 10. Dezember 1918: „Die Sozialisierung einer durch die Kriegswirtschaft erschütterten und desorganisierten Volkswirtschaft ist nicht möglich.”

Dennoch: Bereits 1918 nimmt die erste Sozialisierungs-Kommission ihre Arbeit auf. Nicht nur die Delegierten des Rätekongresses in Berlin, sondern zahlreiche Streiks – gerade im Ruhrgebiet – verleihen der Sozialisierungsforderung Nachdruck. Die Regierung versucht den Druck in dieser Frage durch verbale Zugeständnisse zu verringern: Am 1. März 1919 wird plakatiert: „Die Sozialisierung marschiert.” Das am 23. März 1919 verabschiedete Kohlenwirtschaftsgesetz bleibt jedoch hinter den Erwartungen der Sozialisierungsanhänger wie den Befürchtungen der Gegner weit zurück, zumal die Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben.

Nicht das Ziel einer Sozialisierung im Sinne von Vergesellschaftung, sondern der Aufbau einer wirtschaftlichen Selbstverwaltung, einer Planwirtschaft prägt die Neuordnungsvorstellungen der meisten Mehrheitssozialdemokraten – auch wenn nach wie vor von „Sozialisierung” die Rede ist. Am deutlichsten wird dies im Konzept der „Gemeinwirtschaft”, für das vor allem Rudolf Wissell – früher 2. Vorsitzender der Generalkommission, nun Reichswirtschaftsminister – wirbt. Nach der im Mai 1919 vorgelegten Denkschrift des Reichswirtschaftsministeriums soll die Gemeinwirtschaft nichts Anderes sein als „die zu Gunsten der Volksgemeinschaft planmäßig betriebene und gesellschaftlich kontrollierte Volkswirtschaft”.

Doch die Vorstellung, eine gesamtwohlorientierte Wirtschaftsordnung unter Beibehaltung des Privateigentums an Produktionsmitteln schaffen zu können, stößt innerhalb der MSPD (und erst recht bei USPD und KPD) auf starke Skepsis. Den Vorstellungen der Freien und insbesondere der Christlichen Gewerkschaften kommt dieses Konzept allerdings entgegen und prägt schließlich auch die Räteartikel (besonders den Artikel 165,3) der Weimarer Reichsverfassung. Wissells Politik scheitert im Frühjahr 1919 am Widerstand der Sozialisierungsbefürworter, die sich jedoch – untereinander zerstritten und wenig zielklar – nicht gegen den hinhaltenden Widerstand in der MSPD und in den bürgerlichen Parteien durchzusetzen können. So blockieren sich im Grunde Sozialisierungs- und Gemeinwirtschaftsplanungen gegenseitig – mit dem Erfolg, dass beide Ziele nicht umgesetzt werden.

Im „Regierungsprogramm” des Rats der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 werden zentrale Forderungen der Gewerkschaften erfüllt: So werden z. B. mit der Verordnung der Volksbeauftragten vom 23. Dezember 1918 Tarifverträge als rechts- und allgemeinverbindlich erklärt. Die Folge: Von 1919 bis 1922 verdoppelt sich die Zahl der in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages eingeschlossenen Arbeitnehmer. Außerdem werden eine Reihe von Verordnungen erlassen, die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern regeln. Den Arbeitgebern werden Entlassungen erschwert und die Einstellung der aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten in ihren alten Betrieben vorgeschrieben. Diese Maßnahmen tragen – zusammen mit der Verkürzung der Arbeitszeit und der Inflations-Konjunktur – dazu bei, die Arbeitslosigkeit einzugrenzen. Sie sinkt von 5,1 Prozent (der Gewerkschaftsmitglieder) im Dezember 1918 in den folgenden Jahren stetig auf 3,7 Prozent (1919), 3,8 Prozent (1920) auf 2,8 Prozent (1921) und schließlich 0,8 Prozent (März – Oktober 1922).

Mit den befristeten Demobilmachungsverordnungen vom 23. November 1918 und vom 18. März 1919 wird für Arbeiter und Arbeiterinnen bzw. Angestellte der Achtstundentag eingeführt. Dass die Gewerkschaften in einer Zusatzvereinbarung zum Novemberabkommen zugestanden haben, eine Verkürzung der Arbeitszeit könne „nur dann dauernd durchgeführt werden [. . .], wenn der Achtstundentag für alle Kulturländer durch internationale Vereinbarung festgelegt ist”, bedeutet nur eine Vertagung, aber nicht endgültige Lösung der Arbeitszeitfrage. Zwar wird auf der ersten Internationalen Arbeitskonferenz, die vom 29. Oktober bis 29. November 1919 in Washington (ohne Teilnehmer aus Deutschland und Österreich) tagt, die Einführung von Achtstundentag und 48-Stundenwoche vereinbart. Doch die Industriestaaten lassen einander bei der Ratifizierung des „Washingtoner Abkommens” nur allzu bereitwillig den Vortritt, so dass die Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage bald wieder in die Defensive sind. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Richtungsgewerkschaften in dieser Frage keineswegs einig sind.

Die Grundprinzipien des Novemberabkommens finden schließlich Eingang in die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919. Das gilt zunächst einmal für die rechtliche Voraussetzung der Gewerkschaftsarbeit. Gesichert werden die Vereinigungsfreiheit (Artikel 159) und die Verbindlichkeit von Tarifverträgen (Artikel 165). Insgesamt wird den Gewerkschaften durch die Verfassung das Recht auf Mitbestimmung und Einflussnahme nicht nur im sozialpolitischen Bereich, sondern auch bei der Gestaltung des gesamten Wirtschaftslebens zugesprochen.

Weimarer Reichsverfassung 11. August 1919 (pdf)

Doch schon bald zeigen sich die Schwierigkeiten, die Errungenschaften der Revolutionszeit und die Garantien der Verfassung zu halten bzw. einzulösen. So bleibt z. B. die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerschaft weit hinter den Erwartungen der Revolutionszeit zurück. Das nach heftigen Auseinandersetzungen gegen die Stimmen der USPD und der rechts-bürgerlichen Abgeordneten angenommene Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 bringt zwar einen Ausbau vor allem der sozialen Mitspracherechte der Arbeitnehmervertretung. Doch die Hoffnungen auf eine Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit bleiben unerfüllt. Und der in Ausführung von Artikel 165 der Weimarer Reichsverfassung geschaffene Reichswirtschaftsrat kommt – mangels organisatorischen Unterbaus – nicht über das Stadium der Vorläufigkeit hinaus. Auch vermag er zu keiner Zeit der Weimarer Republik, Kompetenzen zu erlangen, die geeignet gewesen wären, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung zu beeinflussen. Schon in der realisierten Form, die weit hinter den Erwartungen der revolutionären Massenbewegung zurückbleibt, stoßen die gesetzlichen Regelungen auf die erbitterte Ablehnung in weiten Kreisen der Arbeitgeberschaft. So gewinnt die Weimarer Republik weder bei denen, die das Kaiserreich aktiv gestürzt haben, noch bei den Widersachern in Unternehmerschaft, Verwaltung und Politik eine wirkliche Unterstützung.

Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 (pdf)

Kriegsende, Revolution und Gründung der Weimarer Republik stellen die Gewerkschaften vor Aufgaben, auf deren Lösung sie kaum oder nur unzureichend vorbereitet sind. Erst als wichtige Grundentscheidungen für den Aufbau der Staats- und Gesellschaftsordnung fallen, unternehmen die Gewerkschaften – nach wie vor nach Richtungen getrennt – den Versuch, sich programmatisch und organisatorisch auf die neue Situation, auf die Arbeit in einer parlamentarischen Republik, einzustellen.

Auf dem 10. Kongress der Freien Gewerkschaften in Nürnberg 1919, dem 1. Nachkriegskongress also, wird als Dachverband der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) gegründet. An die Stelle der seit 1890 existierenden Generalkommission tritt nun ein 15-köpfiger Bundesvorstand, der aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Kassierer, einem Redakteur, zwei Sekretären und acht unbesoldeten Beisitzern besteht. Höchstes Gremium der Gewerkschaften bleibt der Bundeskongress, der – alle drei Jahre – auch die Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt. Überwacht wird die Vorstandsarbeit vom Bundesausschuss, in dem jeder Verbandsvorstand durch eine Stimme, bei Verbänden von über 500.000 Mitgliedern mit zwei Stimmen vertreten ist. Während somit im Bundesausschuss die Gleichberechtigung der Verbände betont wird, entspricht auf dem Gewerkschaftskongress die Delegiertenzahl in etwa der jeweiligen Mitgliederstärke.

Regional gliedert sich der ADGB in Ortsausschüsse (früher Ortskartelle), in denen die örtlichen Zahlstellen der ADGB-Gewerkschaften unter einem selbstgewählten Vorstand zusammengeschlossen sind, und – seit 1922 – in Bezirksausschüsse, deren Sekretäre vom Bundesvorstand benannt werden. Den Lokalorganisationen des ADGB ist es im Übrigen ausdrücklich verboten, in die Befugnisse der Einzelgewerkschaften – bei denen nach wie vor die Entscheidung über die Arbeitskampfpolitik liegt – einzugreifen.

Neben den akuten sozialen Nöten sind es vor allem die Themenkomplexe Burgfrieden, Arbeitsgemeinschaft, Räte, Sozialisierung und parteipolitische Orientierung, die eine Klärung verlangen. Außerdem werden „Richtlinien für die künftige Wirksamkeit der Gewerkschaften“ verabschiedet, die so etwas wie ein Gewerkschaftsprogramm bieten sollen.

Als der Kongress – nach überaus kontroverser Debatte – mit 445 gegen 179 Stimmen der Generalkommission das Vertrauen ausspricht und damit die Kriegs- und Nachkriegspolitik im Grundsatz billigt, überrascht es nicht, dass auch die Bildung der Zentralarbeitsgemeinschaft (mit 420 gegen 181 Stimmen) akzeptiert wird.

Mit großer Mehrheit wird das „Mannheimer Abkommen” zwischen SPD und Freien Gewerkschaften aus dem Jahre 1906 aufgehoben. Die Freien Gewerkschaften proklamieren ihre Neutralität gegenüber den politischen Parteien, zumal angesichts der Spaltung der sozialistischen Arbeiterbewegung keine einheitliche parteipolitische Vertretung der Arbeiterinteressen mehr gegeben ist. Ausdruck eines eben auch politischen Selbstbewusstseins ist es, dass die Freien Gewerkschaften sich „nicht auf die enge berufliche Interessenvertretung ihrer Mitglieder” wollen. Sie müssten vielmehr – so heißt es in der Resolution zum Verhältnis von Gewerkschaften und Parteien – „zum Brennpunkt der Klassenbestrebungen des Proletariats werden, um den Kampf für den Sozialismus zum Siege führen zu helfen.”

Resolution des Gründungskongresses des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes im Juli 1919 in Nürnberg zur politischen Neutralität (pdf)

Durchgängig zeichnet sich in den Abstimmungen des Kongresses eine starke Opposition gegen die Vorstandslinie ab. Etwa 420 bis 440 Delegierte stimmen der Vorstandspolitik zu, etwa 180 sind in den entscheidenden Fragen anderer Meinung. Die innergewerkschaftliche Opposition hat ihren stärksten Rückhalt in den Verbänden der Metallarbeiter, der Schuhmacher und der Textilarbeiter. In den Organisationen der Eisenbahner und der Bekleidungsarbeiter gibt es eine kräftige oppositionelle Minderheit. Im Bergarbeiterverband zählt wohl etwa ein Drittel der Delegierten zur Opposition. Deren Anteil wäre wohl ohne die Austrittsbewegung im 2. Quartal 1919 und ohne die Gründung der Allgemeinen Bergarbeiter-Union, aus der dann die Allgemeine Arbeiterunion hervorgeht, höher gewesen.

Ausgesprochen schwach vertreten ist die Opposition in den Verbänden der Holzarbeiter, der Bauarbeiter, der Fabrikarbeiter und der Buchdrucker. Regionale Schwerpunkte der Opposition sind Berlin, Sachsen und Thüringen, Hamburg und Bremen, also eher städtische als ländliche Industriebezirke. Doch weitere sozio- oder organisationsstrukturelle Gemeinsamkeiten wird man kaum nennen können: Zur Opposition zählen weiblich wie männlich dominierte Verbände, Gewerkschaften mit überwiegend gelernten wie ungelernten Arbeitern sowie sowohl große als auch kleine Organisationen.

Nicht zu überschätzen ist die Bedeutung der parteipolitischen Orientierung. Die Flügelbildung in den Gewerkschaften folgt der Spaltung der Sozialdemokratie und später der Spaltung der USPD. Zwar ist die vorherrschende parteipolitische Bindung der Freien Gewerkschaften mit der Vereinigung von MSPD und Rest-USPD im Jahre 1922 wieder geklärt, doch der Konflikt mit der KPD und den kommunistischen Gewerkschaftern wird zum Dauerproblem. Die Gewerkschaften werfen den Kommunisten die Bildung von Zellen in den Gewerkschaften vor. Das spiegelt sich wider in Gewerkschaftsausschlüssen einerseits, in eigenen Organisationsversuchen der kommunistischen Gewerkschafter andererseits.

Die kommunistische Gewerkschaftspolitik der 1920er Jahre entspricht weitgehend den auf dem II. Weltkongress der Kommunistischen Internationale im Juli/August 1920 in Moskau beschlossenen „Leitsätzen” für die Gewerkschaftsarbeit: Den Kommunisten aller Länder wird die Aufgabe gestellt, die politische Hegemonie in den Gewerkschaften zu erringen, die Gewerkschaften der Parteiführung zu unterstellen und schließlich – falls eine sozialrevolutionäre Orientierung der Gewerkschaften nicht erreichbar sei – eigene Verbände zu schaffen. Zu erinnern ist noch daran, dass sich die Gewerkschaftskritik sozialistischer Arbeiter und Arbeiterinnen auch in einigen syndikalistischen Verbänden artikuliert, die jedoch nach dem Versanden der Revolution nur ein Schattendasein fristen, bevor ihre Mitglieder den Weg zurück in die Freien Gewerkschaften oder – ab 1929/30 – in die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition bzw. -organisation (RGO) finden.

Aus dem Anarchosyndikalismus, der sich bereits am Ende des 19. Jahrhunderts herausgebildet hat, entwickelt sich eine eigene Gewerkschaftsrichtung: Im Dezember 1919 wird die Freie Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) gegründet. Mit der Annahme der „Prinzipienerklärung des Syndikalismus“, die Rudolf Rocker auf dem Gründungskongress vorträgt, bekennt sich die FAUD zur Einheit von politischem und gewerkschaftlichem Kampf sowie zu einer revolutionär-aktionsbetonten Politik. Ihren regionalen Schwerpunkt hat diese Bewegung an der Ruhr, wo sie sich nach dem Kapp-Putsch (1920) an den Kämpfen der Roten Ruhrarmee beteiligt. Rasch wächst die Mitgliederzahl auf rund 150.000 an. Doch zwischen der revolutionären Programmatik und der Praxis der Konfliktregulierung im betrieblichen Alltag zeigen sich Widersprüche, die –auch angesichts der kommunistischen Konkurrenz – ab 1923 zu deutlichen Mitgliederverlusten führen. Zwar ist die FAUD weiterhin auf betrieblicher Ebene aktiv. Doch ihr Einfluss geht immer weiter zurück. 1932 liegt die Mitgliederzahl unter 5.000.

Auf die Straffung der gewerkschaftlichen Organisation zielen die Überlegungen zur Struktur der Einzelverbände, deren Aufbau dem des ADGB entspricht. Auf dem Leipziger Kongress des ADGB im Juni 1922 wird nach kontroverser Diskussion die Verwirklichung des Industrieverbandsprinzips – ein Betrieb, eine Gewerkschaft – empfohlen. Vor allem der DMV macht sich für Industrieorganisationen stark, um den geschlossen auftretenden Unternehmergruppen besser entgegentreten zu können. Ihm widerspricht z. B. Fritz Tarnow, der Vorsitzende des Holzarbeiterverbandes, der in der von ihm vorgelegten Entschließung am Prinzip der Berufssolidarität als „wertvolles Mittel der gewerkschaftlichen Organisierung, Schulung und Disziplinierung” festhält. So bleibt es bei einer Empfehlung, die zudem nur zögernd realisiert wird. Aber der Trend läuft dennoch (langsam) in diese Richtung: Die Zahl der Einzelverbände fällt von 52 in den Jahren 1919/20 auf 44 im Jahre 1923.

1922/23 ist die Fusionsbewegung weit gehend abgeschlossen. Die gewerkschaftlichen Organisationen – auch die kleineren – haben sich stabilisiert. 1922 haben die fünf größten Verbände (Metall-, Fabrik-, Textil-, Transport- und Landarbeiter) allein 50 Prozent aller Freien Gewerkschafter(innen) in ihren Organisationen.

Die Entwicklung der Angestellten- als auch die der Beamtenverbände weicht vom Prinzip der „Industrieverbandes“ ab. Aus der „Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände” geht im November 1920 der „Allgemeine freie Angestelltenbund” (AfA-Bund) hervor, der im April 1921 einen Kooperationsvertrag mit dem ADGB abschließt und sich unter Siegfried Aufhäuser als Vorkämpfer weitreichender Sozialreformen profiliert. Als Ende 1918 der Deutsche Beamtenbund (DBB) als Spitzenverband aller Beamtenverbände gegründet wird, verzichten die Freien Gewerkschaften zunächst auf eine „eigene” Beamtengewerkschaft.

1920 tritt dann der Bund der höheren Beamten aus dem DBB aus und bildet den Kern des „Reichsbundes der höheren Beamten”, der etwa 60.000 Mitglieder zählt. Und 1922 verlassen die gewerkschaftlich orientierten Beamten den DBB, weil dieser sich gegen den ersten deutschen Beamtenstreik (den der Eisenbahner 1922) gestellt hat. Sie gründen den Allgemeinen Deutschen Beamtenbund (ADB), der im März 1923 einen Kooperationsvertrag mit dem ADGB abschließt. Am 9. Oktober 1929 wird der Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs gebildet. Darin schließen sich u.a. der Deutsche Verkehrsbund, der Zentralverband der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter Deutschlands, der Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, der Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter und der Verband deutscher Berufsfeuerwehrmänner zusammen.

Mit dem Anwachsen der Mitgliederzahl und den neuen Mitgestaltungsmöglichkeiten in Wirtschaft und Staat stehen die Gewerkschaften vor einer Fülle von neuen Aufgaben: Dabei ist zunächst die Organisationsgruppenarbeit zu nennen.

Mit der Aufhebung der Beschränkungen des Vereinsgesetzes erhöht sich der Anteil der Jugendlichen, d. h. der 14- bis 18-Jährigen, und der Frauen in den Gewerkschaften. Unter der Führung eines (in der Regel 18- bis 25-jährigen) Jugendleiters oder Jugendobmannes werden die Jugendlichen in lokalen „Jugendabteilungen” zusammengefasst. Ab 1926 gibt das Jugendsekretariat des ADGB das monatliches Organ den „Jugend-Führer” heraus.

Auch die gewerkschaftliche Frauenarbeit wird verstärkt. Bereits 1916 geben die Freien Gewerkschaften eine – von Gertrud Hanna redigierte – „Gewerkschaftliche Frauenzeitung” heraus, die dem Oppositionskurs der „Gleichheit” entgegenwirken soll. Gertrud Hanna ist es auch, die auf dem Nürnberger Kongress 1919 über die „Organisation der Arbeiterinnen” referiert und besondere Anstrengungen in der Frauenagitation verlangt. Die vom Kongress angenommenen Resolutionen folgen ihren Ausführungen: Die Aufklärungsarbeit unter den Arbeiterinnen soll verstärkt, die organisierten Frauen aktiviert und die Verwirklichung der Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Leistung” angestrebt werden. Außerdem bekennt sich der Kongress zum Recht der Frauen auf „Arbeitsplätze, die ihrer Eigenart, ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen. Er macht den Gewerkschaften zur Pflicht, darauf zu achten, dass bei Einstellungen und Entlassungen von Arbeitskräften frauenfeindliche Bestrebungen nicht zur Geltung kommen.” Als auf dem 11. Gewerkschaftskongress 1922 vier der sieben weiblichen Delegierten (von insgesamt 690) nochmals einen Versuch unternehmen, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, scheitern sie am Desinteresse der Männer. Das Problem „Frau und Gewerkschaft” ist fürs Erste vom Tisch.

Der Gewerkschaftskongress 1919 hat als „wichtigste Aufgabe” zur Vorbereitung des Sozialismus die „Sozialisierung der Bildung” herausgestellt. Und in der Tat brauchen die Gewerkschafter zur Wahrnehmung ihrer Mitsprachemöglichkeiten erweiterte Kenntnisse. Schon 1919 gründen die Freien Gewerkschaften die Heimvolkshochschule Tinz (bei Gera). 1930 kommt die erste eigene Bundesschule des ADGB in Bernau dazu. In Zusammenarbeit mit den Universitäten werden in Köln das „Freigewerkschaftliche Seminar” und in Frankfurt/M. – zusammen auch mit den Christlichen Gewerkschaften – die Akademie der Arbeit gegründet. 1922 nehmen die Fachschulen für Wirtschaft und Verwaltung in Berlin und Düsseldorf ihren Schulbetrieb auf, an dem die Gewerkschaften beteiligt sind.

Überblickt man die Neuorientierung und Neuformierung der Freien Gewerkschaften, so entsteht ein zwiespältiger Eindruck: Den Erfolgen bei der Zentralisierung und beim Ausbau der Organisationen steht die programmatisch-politische Zerstrittenheit gegenüber. Trotz der kräftigen innergewerkschaftlichen Opposition gelingt es der Mehrheit jedoch – von der Burgfriedenspolitik bis hin zum Betriebsrätegesetz – nahezu unangefochten, ihre politischen Vorstellungen zum „Programm” zu erheben. Dazu trägt gewiss auch die herausragende Position Carl Legiens bei, zu dem die Opposition weder eine personelle Alternative noch auch nur einen adäquaten Herausforderer anbieten kann.

Als Legien am 26. Dezember 1920 stirbt, können die Freien Gewerkschaften mit Theodor Leipart rasch einen Nachfolger bestellen, der sich seit der Jahrhundertwende, dann in der Kriegszeit und durch sein Hauptreferat auf dem Nürnberger Kongress als Vertreter der „alten” Vorstandslinie profiliert hatte.

Die Christlichen Gewerkschaften wollen die gesellschaftliche Umgestaltung eigentlich verhindern. Noch in ihrer Herbstausschuss-Sitzung am 29./30. Oktober 1918 erklärt der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften seine Treue zur Monarchie. Wenige Tage später – nach der Abdankung des Kaisers – drängen die Christlichen Gewerkschaften auf die Einberufung einer „konstituierenden Deutschen Nationalversammlung”. Die Bereitschaft der Christlichen Gewerkschaften zur Mitarbeit beim Aufbau des neuen Staates ist freilich primär von dem Willen geprägt, „Schlimmeres” – eine sozialistische Republik – zu verhindern.

Die Abwehrhaltung gegen die Revolution begünstigt die Bemühungen, eine Einheitsfront der nicht-sozialistischen Gewerkschaften zusammenzuschweißen. Bereits am 20. November 1918 gründen die dem Deutschen Arbeiterkongress und die dem – von den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen geführten – Kongress freiheitlich-nationaler Arbeiter- und Angestelltenverbände angeschlossenen Organisationen den Deutsch-Demokratischen Gewerkschaftsbund (DDGB).

Die Klärung der Mehrheits- und Kräfteverhältnisse innerhalb von Arbeiterschaft und Arbeiterbewegung und das Versanden der Revolution Anfang 1919 lassen die Differenzen zwischen den liberalen und den christlich-nationalen Organisationen wieder deutlicher hervortreten. Nachdem schon am 19. März 1919 der Name des Verbandes in „Deutscher Gewerkschaftsbund” (DGB) umgeändert worden ist, um eine allzu enge Identifizierung mit der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) zu vermeiden, tritt dann am 14. November 1919 der Verband der Deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker) aus dem DGB aus. Bereits am 22. November 1919 wird in Berlin der Deutsche Gewerkschaftsbund als Zusammenfassung der christlich-nationalen Verbände gegründet, der aus drei „Säulen” besteht: Aus dem Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften als „Arbeitersäule”. Aus dem Gesamtverband deutscher Angestelltenverbände (Gedag), zu dem auch der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (DHV) gehört. Und aus dem Gesamtverband deutscher Beamtengewerkschaften, der sich jedoch 1926 auflöst.

Die Organisationsstruktur des DGB entspricht im Grunde der des ADGB. Deutliche Übereinstimmungen zeigen sich auch in der Ausweitung der Jugend‑ und Frauenarbeit und im Aufbau eines breiten gewerkschaftlichen Bildungswesens. Dass der DGB im April 1921 eine eigene Tageszeitung – „Der Deutsche” – startet, folgt den weit gesteckten politischen Plänen zur Bildung einer christlich-nationalen Sammlungsbewegung.

Die christlich-nationalen Gewerkschaften des DGB verstehen sich als Standesorganisationen, wobei „Stand” nicht nur ein funktionales, sondern vor allem ein wertbeladenes Kriterium der Standortbestimmung in der „Volksgemeinschaft” bildet, die eben auf der „Solidarität der Stände” basiert. Die Volksgemeinschaft gilt ihnen als geschichtliche Schicksals- und Kulturgemeinschaft, ist also klassenübergreifend und national geprägt. Damit setzen sich die christlich-nationalen Gewerkschaften ausdrücklich ab von Klassenkampfdenken und Internationalismus der Freien Gewerkschaften, denen vorgeworfen wird, sie segelten mit diesen Programmbindungen im Fahrwasser der Sozialdemokratie.

Die christlich-nationalen Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen verteilen sich auf das ganze Spektrum der bürgerlichen Parteien: Während die überwiegend katholisch geprägten Christlichen Gewerkschaften nach wie vor in der Zentrums-Partei ihren wichtigsten politischen Partner und nur einzelne Vertreter in der Deutschen Volkspartei (DVP) und in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) haben, sind die protestantisch dominierten Verbände enger mit diesen bürgerlich-nationalen Parteien verbunden. Durch die nationalistische Radikalisierung in weiten Kreisen der Angestelltenschaft, die vor allem dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband (DHV) zugute kommt, zählt etwa ab 1930 auch die NSDAP zum Kreis der politischen Ansprechpartner. In all diesen Parteien sind die christlich-nationalen Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen jedoch Interessenvertreter neben, wenn nicht unter anderen. Das Zentrum umschließt – neben dem Arbeiterflügel – starke agrarische und industrielle Gruppen, und in DVP und DNVP befinden sich die Gewerkschaftsvertreter nicht nur in der Gesellschaft von Agrariern und Industriellen, sondern zudem von „gelben Gewerkschaftern”, d. h. von Vertretern der wirtschaftsfriedlichen Werkvereine. Diese haben sich im Oktober 1919 im „Nationalverband Deutscher Gewerkschaften” zusammengeschlossen, dessen Name dann 1921 in „Nationalverband Deutscher Berufsvereine” umgeändert wird.

Vor diesem Hintergrund ist die programmatische Rede Adam Stegerwalds auf dem Essener Kongress der Christlichen Gewerkschaften zu sehen, mit der er im November 1920 – wohl auch nicht ohne eigenen politischen Ehrgeiz – die Idee entwickelt, eine gewerkschaftlich geprägte Mittelpartei zu gründen. Deren Grundprinzipien sollen lauten: „deutsch, christlich, demokratisch und sozial”. Trotz der Zustimmung, die diese Idee zunächst findet, scheitert dieser Plan an den Vorbehalten gegen die Person Stegerwalds, der immer beides – Politiker und Gewerkschafter – sein will, und an der traditionellen Bindung der katholisch orientierten Arbeitnehmerschaft an das Zentrum. Die Zeit für die Gründung einer betont christlichen, aber nicht konfessionell festgelegten Partei ist offenbar noch nicht reif.

Nachdem die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine im November 1919 den DGB verlassen haben, konstituieren sie ein Jahr später einen eigenen Dachverband, den „Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände”.

Haben die Gewerkvereine auch größte Vorbehalte gegen die Revolution, so begrüßen sie doch entschieden das Novemberabkommen und die ZAG, Sie unterstützen die Wahl zur Nationalversammlung und den „Aufbau der republikanischen Staatsform”, die sie schließlich gegen den Kapp-Putsch mitverteidigen. Die „Lehre vom Klassenkampf” wird ausdrücklich abgelehnt, „weil sie ungewerkschaftlich ist und auch undemokratisch” – so Gustav Schneider vom Gewerkschaftsbund der Angestellten auf dem 4. Kongress des Gewerkschaftsringes im November 1930. Der Streik wird zwar als letztes Mittel der Interessendurchsetzung befürwortet, doch in der gewerkschaftlichen Praxis wird eindeutiger als bei den Freien Gewerkschaften der Verhandlungslösung der Vorzug gegeben.

Nach wie vor bekennen sich die H.-D. Gewerkvereine zu parteipolitischer Unabhängigkeit und religiöser Neutralität und wollen nicht mehr (und nicht weniger) sein als eine rein wirtschaftlich-soziale Reform- und Interessenbewegung. Weltanschaulich sind die Gewerkvereine (H. D.) und der Gewerkschaftsbund der Angestellten (GdA) mit ihren angeschlossenen Verbänden im sozialorientierten Liberalismus verwurzelt, so dass sie in der DDP als der linksliberalen Partei der Weimarer Zeit ihren parteipolitischen Partner sehen. Damit ist zugleich eine entschiedene Bejahung der Weimarer Republik verbunden, die von Gustav Hartmann und besonders von Anton Erkelenz in der Führung des Gewerkschaftsrings glaubwürdig vertreten wird.

Fast ebenso rasch, wie bei Kriegsbeginn die internationalen Organisationen der Arbeiterbewegung auseinanderbrechen, werden sie nach Ende des Krieges wieder gegründet. Bereits vom 28. Juli bis 2. August 1919 treffen sich in Amsterdam 90 Delegierte aus 14 Staaten als Vertreter von fast 18 Millionen Gewerkschaftern zur Neugründung des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), dem auch der ADGB angehört. Allerdings müssen es die deutschen Gewerkschafter hinnehmen, dass sie – wegen ihrer Kriegspolitik – ihre führende Stellung im IGB einbüßen.

Spaltung und Konflikt in der deutschen Gewerkschaftsbewegung spiegeln sich auch in der Gründung weiterer Internationaler Gewerkschaftsbünde: Die kommunistischen und syndikalistischen Verbände, aber auch Oppositionsgruppen in als reformistisch geltenden Gewerkschaften schließen sich zur Roten Gewerkschaftsinternationale (RGI) zusammen. Am Moskauer Gründungskongress im Juli 1921 nehmen 380 Delegierte aus 42 Ländern teil, die insgesamt etwa 17 Millionen Mitglieder vertreten.

Auch die Christlichen Gewerkschaften bilden – nach Auseinandersetzungen über die Rolle der deutschen Christlichen Gewerkschaften im Ersten Weltkrieg – wieder einen Internationalen Bund der Christlichen Gewerkschaften (IBCG), der seinen Sitz in Utrecht hat. Ebenfalls in Utrecht sitzt die Zentrale des Internationalen Bundes neutraler Gewerkschaften, der 1928 von den liberalen Verbänden gegründet wird.

Schaut man allein auf den Anstieg der Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aller Richtungen, so wird man nicht sagen können, die Gewerkschaften hätten keinen Rückhalt für ihre Politik gefunden: Die Mitgliederzahlen der Freien Gewerkschaften steigen 1920 auf über acht, die der Christlichen auf über 1,1 Millionen. Die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine kommen immerhin auf 225.000 Mitglieder. Hinzu kommen die Freien und die christlich-nationalen Angestelltenverbände mit 690.000 bzw. 463.000 Mitgliedern.

Das bedeutet gegenüber dem Vorkriegsstand (1913) mehr als eine Verdreifachung der Mitgliedszahlen. 1920 gehören insgesamt 12,5 Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen, Angestellte und Beamte gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsähnlichen Organisationen an. Auf der Basis der Angaben der Berufszählung 1925 ergibt sich wohl ein Organisationsgrad von fast 40 Prozent, bei den Arbeitergewerkschaften allein sogar von gut 68 Prozent. Die Politisierung der Arbeitnehmerschaft geht also keineswegs an den Gewerkschaften vorbei, führt jedoch mit der bald einsetzenden Enttäuschung über Verlauf und Ergebnis der Revolution und erst recht angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Krise der Inflationsjahre nicht zu einer stabilen Mitgliedschaft.

Für die Zunahme der Zahl der Gewerkschaftsmitglieder 1919/20 sind wohl vor allem rechtlich-politische Faktoren entscheidend: Die Anerkennung der Gewerkschaften durch Arbeitgeber und Verfassung und die Ausdehnung der Vereinigungsfreiheit auf alle Berufsgruppen und die grundsätzliche Politisierung breiter Bevölkerungskreise, vor allem der Arbeiter, in der Kriegs- und Nachkriegszeit, erleichtern den Gewerkschaften aller Richtungen, in Berufsgruppen, Betriebe und Regionen weiter vorzudringen, die ihnen zuvor verschlossen waren.

Am Mitgliederzuwachs sind zunächst die bis dahin nicht (oder kaum) organisierten Berufsgruppen beteiligt: Staatsarbeiter, Eisenbahner und Landarbeiter und auch die Angestellten sind zu nennen – wenngleich die Erfolge bei der Organisierung von Land- und Heimarbeitern und auch bei den Angestellten nicht überschätzt werden dürfen. „Neue” Regionen werden erobert: Freie und Christliche Gewerkschaften dringen in Gebiete vor, in denen sie vorher auf Grund der politischen bzw. konfessionellen Situation nur schwer Fuß fassen konnten: Die Freien Gewerkschaften greifen nach Ostdeutschland und in das Saarrevier aus, die Christlichen nach Mittel- und Ostdeutschland und ebenfalls an die Saar – zumal das Ende des „Gewerkschaftsstreits” nun auch hier bischöfliche Duldung, wenn nicht Unterstützung verspricht. Zwar bleibt die Gesamtmitgliederzahl der Christlichen Gewerkschaften immer deutlich hinter der der Freien zurück. Doch ihre regionale Massierung – noch 1929 sind 50 Prozent der Mitglieder im Rheinland und in Westfalen beheimatet – führt dazu, dass sie in den Klein- und Mittelstädten dieser Region stärker sind als die Freien. Erst jetzt dringen die Gewerkschaften in die Großbetriebe ein, was schon durch die Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes und von 1920 an auch durch die des Betriebsrätegesetzes gefördert wird. Vor allem der Anteil der Frauen, der Jugendlichen und der ungelernten Arbeiter wird größer. Insgesamt bleibt jedoch der Organisationsanteil der Frauen nach wie vor deutlich hinter ihrem Anteil an den Beschäftigten in allen Branchen bzw. Berufsgruppen zurück.

Allein durch die gestiegenen Mitgliederzahlen wird die Distanz zwischen Mitgliedschaft und Funktionären größer. Zwar sind zahlreiche Posten in den Führungen der Gewerkschaften neu zu besetzen, weil die Vorstandsmitglieder zum Teil in Politik oder Verwaltung übergewechselt sind. Doch ein Generationenwechsel vollzieht sich nicht. Vielmehr rücken die Funktionäre aus dem „zweiten Glied” nach vorne. So bleibt die alte Funktionärsgarde an der Spitze, deren Mitglieder zumeist langgediente Gewerkschafter sind: Handwerklich ausgebildet, an Disziplin gewöhnt und den langsamen Weg der Reform schätzend. Demgegenüber sind die neuen Mitglieder vielfach rasch in die Betriebe gezogen worden, haben keine Lehre hinter sich und erfahren ihre ersten politischen Prägungen in der Kriegs- und Nachkriegszeit. Diese Unterschiede des Generationserlebnisses, des Erfahrungshintergrundes tragen nicht unerheblich zu den Spannungen zwischen Führung und Mitgliedschaft bei, die die Opposition vor allem in den Freien Gewerkschaften anwachsen lässt.

Ausmaß und Geschwindigkeit der Mitgliederzunahme stellen die Apparate aller Richtungsgewerkschaften vor eine Vielzahl von Problemen. Allein die Ausfertigung von hunderttausenden von Mitgliedsbüchern und erst recht der Aufbau neuer Zahlstellen belasten die bisherigen Funktionäre aufs Stärkste und erhöhen den Bedarf an haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern. Zunehmend werden im Lauf der 1920er Jahre auch akademisch ausgebildete Mitarbeiter für spezielle Fachaufgaben, z.B. Statistik, Wirtschaftspolitik, Arbeitsrecht, angestellt. Dabei sind die Arbeitsbedingungen wenig attraktiv: Vom Achtstundentag kann nicht die Rede sein, und die Gehälter sind niedrig. Die Anforderungen sind mit der Organisations- und Funktionserweiterung der Gewerkschaften jedoch gewachsen. Es entsteht das Bild des „Gewerkschaftsbeamten”, den die Kritiker von „rechts” wie „links” als Bonzen und Bürokraten beschimpfen, um ihm viele, wenn nicht alle Probleme der Weimarer Republik anzulasten.

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Zum Aspekt "Gespaltenes Verhältnis zur Revolution"

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