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Nazi-Diktatur: Betriebsräte werden aufgelöst
Wenige Wochen nachdem die Nationalsozialisten an der Macht sind, gehen sie daran, die Arbeitsmarkt- und Sozialordnung des Weimarer Staats zu zerschlagen.
Die Organisationen der Arbeiterbewegung werden aufgelöst, alle als „staats- und wirtschaftsfeindlich“ eingestufte Mitglieder werden aus den Betriebsräten ausgeschlossen.
Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 werden die Betriebsräte durch Vertrauensräte ersetzt, deren Vorsitz der „Betriebsführer“ hat. Die Mitspracherechte der Vertreter der „Gefolgschaft“ sind auf Anhörungsrechte begrenzt.
Werner Milert u. Rudolf Tschirbs, Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008, Essen 2012
Beule, Peter (Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung), Smart Work!? Mitbestimmung im digitalen Zeitalter, Bonn 2020 (Online verfügbar)
Andresen, Knud, Triumpherzählungen. Wie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter über ihre Erinnerungen sprechen, Essen 2014
Däubler, Wolfgang u. Michael Kittner, Michael, Geschichte der Betriebsverfassung, Frankfurt am Main 2020
Milert, Werner u. Rudolf Tschirbs, Vom Wert der Mitbestimmung. Betriebsräte und Aufsichtsräte in Deutschland seit 1945, Düsseldorf 2016
Milert, Werner u. Rudolf Tschirbs, Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland 1848 bis 2008, Essen 2012
Quelle der Zeittafel:
Internetseite der Hans-Böckler-Stiftung mit umfassenden Themen zur Mitbestimmung heute und gestern