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Ein Bild von jungen Kubanern und Kubanerinnen, die in der Werksküche zum bevorstehenden Weihnachtsfest 1985 Plätzchen backen.

Ein langer Lernprozess: Gewerkschaften und Migration

Große Wanderungsbewegungen gibt es immer wieder in der Geschichte, auch nach der Herausbildung von Nationalstaaten und zu Zeiten der Hochindustrialisierung. Aber durch das Anwerben von „Gastarbeitern“ seit den 1950er Jahren und den Zustrom von Migranten und Migrantinnen insbesondere seit den 2010er Jahren steigt die Zahl der Zugewanderten deutlich an. Für die Gewerkschaften ist das eine Herausforderung, auf die sie immer wieder neue Antworten finden müssen.

Nach dem Anwerben von polnischen Arbeitskräften im Kaiserreich und nach der Verschleppung von Millionen von Fremd- und Zwangsarbeitern und -arbeiterinnen nach Deutschland während des Zweiten Weltkrieges kommt es in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, wenig später auch in der DDR zu einer bewussten Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften.

„Gastarbeiter“ sind Arbeiter auf Zeit? Ausländische Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland

Zwischen 1955 und 1973 werben Regierung und Unternehmen auf der Basis von bilateralen Abkommen Arbeitskräfte zunächst vor allem aus Südeuropa, bald auch aus der Türkei an. Die so in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Arbeitskräfte werden als „Gastarbeiter“ bezeichnet, weil davon ausgegangen wird, dass sie nach einer gewissen Zeit wieder zurück in ihre Heimatländer gehen werden. Denn Deutschland ist, wie die meisten glauben, kein Einwanderungsland. Eine Integration der Zugewanderten in die Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland scheint also nicht erforderlich zu sein.

Die Gewerkschaften lehnen anfangs die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ab und tun sich schwer damit, sie als gleichberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuerkennen. Erst in den 1960er Jahren öffnen sie sich auf breiter Front für die ausländischen Arbeitskräfte. Außerdem wird klar, dass die „Gastarbeiter“ mit ihren Familien zumeist auf Dauer in Deutschland bleiben wollen. Die Gewerkschaften fordern deshalb von Politik und Unternehmen, für Sprachschulung, Wohnraum, Kindergartenplätze usw. zu sorgen.

Als sich mit dem Strukturwandel in der Wirtschaft und mit dem Ansteigen der Arbeitslosenzahlen die Anzeichen für das Ende des Nachkriegsbooms häufen, wird im November 1973 ein „Anwerbestopp“ angeordnet. Und am 1. Dezember 1983 tritt das „Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“ in Kraft. Es sieht vor, dass Arbeitskräfte aus Nicht EG-Ländern, die arbeitslos oder von Kurzarbeit betroffen sind, eine Rückkehrhilfe in Höhe von 10.500 DM zuzüglich 1.500 DM für jedes Kind der Familie erhalten sollen, wenn sie die Bundesrepublik zusammen mit ihren Familienangehörigen bis zum 30. Juni 1984 dauerhaft verlassen. Die Gewerkschaften unterstützen diese Politik, betonen aber stets, dass die Freiwilligkeit der Rückkehr gewahrt bleiben müsse. Doch letztlich wird damit die Illusion gestärkt, die damals in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte „Ausländerfrage“ könne durch Anwerbestopp und Rückkehrprämien „gelöst“ werden.

Für die in Deutschland verbliebenen ausländischen Arbeitskräfte richten die Gewerkschaften in den 1970er/80er Jahren vermehrt Ausländerausschüsse bzw. -arbeitskreise oder Referate für Migrationspolitik ein. Mitglieder bzw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor allem ausländische Arbeitskräfte, die sich über die eigenen Probleme in der Arbeitswelt oder auch in der Gesamtgesellschaft austauschen und Vorschläge für die Gewerkschaftspolitik ausarbeiten. Doch das öffentliche Klima wird geprägt von der Debatte über die Rückkehrmigration sowie überschattet von einer sich ausbreitenden „Ausländerfeindlichkeit“.

1985 leben 1,5 Millionen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Bundesrepublik Deutschland. Rund 600.000 von ihnen sind in Gewerkschaften organisiert. Das sind gut 7 % der 8,2 Millionen Mitglieder von DGB und DAG.

Ausländische Arbeitskräfte in der DDR

Auch in der DDR gibt es ausländische Arbeitskräfte, die vor allem aus den „sozialistischen Bruderländern“ wie Polen und Ungarn oder aus befreundeten Ländern der „Dritten Welt“ angeworben werden. Im Vergleich zu den Zahlen der ausländischen Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland ist die der Vertragsarbeiter und -arbeiterinnen in der DDR recht niedrig: 1981 beträgt sie 24.000, 1989 dann 94.000.

In der Politik des FDGB spielen die ausländischen Arbeitskräfte keine bedeutsame Rolle. Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, haben aber keine eigenständige Vertretung im FDGB.

Nach der Deutschen Einheit: Gewerkschaften in einer vielfältigen Gesellschaft

Seit den 1990er Jahren nimmt die Zahl der Zugewanderten deutlich zu. Die deutsche Gesellschaft verändert sich. Die Gewerkschaften setzen sich das Ziel, die gesellschaftliche Diversität in der gewerkschaftlichen Organisation und Politik abzubilden. Insgesamt wollen die Gewerkschaften „bunter“ werden. Dazu gehört als eine der zentralen Aufgaben, die Migrantinnen und Migranten verstärkt in die Gewerkschaftsarbeit einzubinden. Die Zahl von Gremien, in denen diese zu Wort kommen und ihre Probleme in die Gewerkschaftsarbeit einbringen können, nimmt deutlich zu. Erfolgreich ist diese Arbeit vor allem bei den ausländischen Arbeitskräften, die in festen Arbeitsverhältnissen sowie in Betrieben mit hohem Organisationsgrad beschäftigt sind und dadurch in Kontakt mit Gewerkschaften kommen. Insgesamt wächst die Attraktivität der Gewerkschaften für ausländische Arbeitskräfte: Ihr Organisationsgrad wächst in den 1990er Jahren an.

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Zuwanderung verschärft sich. Die Mordanschläge in Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln und Solingen sowie die Überfälle von Skinheads auf Ausländer Anfang der 1990er Jahre sind Symbole des aufflammenden Ausländerhasses. Die Fremdenfeindlichkeit äußert sich zunehmend auch in Demonstrationen (Pegida) und Parteipolitik, insbesondere in der Politik der Alternative für Deutschland (AfD). So geht es für die Gewerkschaften seitdem um die Abwehr von allen Formen der Fremdenfeindlichkeit, die Migranten und Migrantinnen immer wieder erfahren.

Bericht über eine Reise ins Ungewisse

Flüchtlinge – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung

Eine weitere Problematik stellt sich für die Gewerkschaften beim Umgang mit der Zuwanderung von Flüchtlingen. Aus humanitären Gründen unterstützen sie die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden. Das gilt für alle, die vermehrt seit Mitte der 2010er Jahre über gefährliche Wege nach Europa bzw. Deutschland kommen. Und es gilt erst recht für alle, die 2022/23 vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Eine „Obergrenze“ halten die Gewerkschaften, so Yasmin Fahimi in einem Interview Mitte November 2023, für „nicht umsetzbar“. Aber die Gewerkschaften weisen auch auf die Herausforderungen für die deutsche Gesellschaft hin, die die starke Zuwanderung mit sich bringt. So treten sie für eine Stärkung der staatlichen Integrationsmaßnahmen ein. Und sie engagieren sich zudem – vielfach zusammen mit anderen Verbänden – im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Zwiespältige Bilanz

Die Gewerkschaften haben einen langen Lernprozess hinter sich: Sie lehnen die Anwerbung von „Gastarbeitern“ in den 1950er Jahren ab und unterstützen die Rückkehrpolitik nach dem Anwerbestopp 1973. Es dauert lange bis sie anerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist – mit Konsequenzen auch für die Gewerkschaftsarbeit. Erst ab den 1980er Jahren werben sie verstärkt um die ausländischen Arbeitskräfte, die in Deutschland geblieben sind. Sie bilden Arbeitskreise und Ausschüsse für Migranten und Migrantinnen. Nach der Deutschen Einheit werden diese Aktivitäten nochmals erweitert. Die Bilanz dieser Bemühungen fällt zwiespältig aus: So ist es in der Industrie, vor allem im Bergbau, dann in der Stahlindustrie, in der Autoherstellung und auch in der Bauwirtschaft, gelungen, viele der ausländischen Arbeitskräfte in den betrieblichen Alltag zu integrieren und sowohl für die Gewerkschaftsmitgliedschaft als auch für die Betriebsratsarbeit zu gewinnen. Anders als in der Mitgliedschaft ist die Realität der Einwanderungsgesellschaft in den Führungsetagen der Einzelgewerkschaften und des DGB noch nicht so richtig angekommen. Zudem sind die Organisationserfolge vor allem in den nicht-industriellen Bereichen eher dürftig. Und schwer erreichbar für die Gewerkschaften sind all diejenigen, die in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind.

Im betrieblichen Alltag entwickelt sich vielfach eine selbstverständlich gelebte Zusammenarbeit von Ausländern und Deutschen, die auch zum Hineinwachsen der ausländischen Kollegen und Kolleginnen in die Gewerkschaften beiträgt. Nach Ansicht der Gewerkschaften erweist sich Arbeit als ein wichtiger erster Schritt für die Integration ausländischer Arbeitskräfte in die deutsche Gesellschaft. Das bedeutet, wie die Gewerkschaften immer wieder betonen, dass alle, die – aus welchem Grund auch immer – nach Deutschland gekommen sind, möglichst rasch die deutsche Sprache erlernen und zur Aufnahme von Arbeit berechtigt, ertüchtigt und aufgefordert werden sollen, um damit die wichtigsten Voraussetzungen zu einer Integration in ihre neue Heimat zu erfüllen.

Die größte Herausforderung bildet also die gesellschaftliche Integration der ausländischen Arbeitskräfte und ihrer Familien. Schaut man auf das Leben in der Freizeit und im Wohnumfeld, so fällt auf: Kontakte zwischen den aus unterschiedlichen Ländern Zugewanderten und den Deutschen sind außerhalb des Betriebs eher selten. Die unterschiedlichen Sprachen und Alltagskulturen werden zu Barrieren, deren Auswirkungen sich auch in der zweiten und dritten Generation der Eingewanderten zeigen. Die Gewerkschaften setzen sich zwar für zahlreiche politische Maßnahmen ein, die zu einer Integration der Zugewanderten in die deutsche Gesellschaft beitragen sollen. Und sie engagieren sich aktiv im Kampf gegen Ausländerfeindlichkeit. Doch die Erfolge ihrer Politik sind begrenzt.

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