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ILLUSTRATION - 8,50 Euro in Münzen liegen am 26.02.2015 in Dresden (Sachsen) neben dem Ausschnitt einer Infobroschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit der Aufschrift «Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde».

Neue Wege der Tarifpolitik: Lohnpolitik in schwierigen Zeiten

In zahlreichen Konflikten versuchen die Gewerkschaften, ihren Mitgliedern und damit zugleich allen Beschäftigten einen angemessenen Anteil an der Entwicklung der Wirtschaft zu erkämpfen. Doch die Tarifpolitik wird schwieriger.

Die Gewerkschaften leiden unter Mitgliederrückgang. Das schwächt ihre Verhandlungsposition. Außerdem macht ihnen die „Tarifflucht“ etlicher Arbeitgeber zu schaffen; 2023 arbeiten nur noch knapp 50 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu tarifvertraglich vereinbarten Bedingungen. Die untertarifliche Bezahlung schädigt nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern bedeutet für die Sozial- und Staatsfinanzen Ausfälle in Milliardenhöhe. Durch eine Stärkung der Tarifautonomie und durch Anreize zum Verbandseintritt wollen die Gewerkschaften – mit der Hilfe der Gesetzgebung – diese Entwicklung stoppen. Im Herbst 2023 starten sie deshalb die „Kampagne Tarifwende“ Außerdem wollen sie strukturelle Verbesserungen, z.B. zugunsten von weiblichen Beschäftigten und von bestimmten Berufsgruppen, erreichen. Neben Einkommenserhöhungen geht es immer auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Entsprechende Forderungen stehen im Mittelpunkt in den Verhandlungen ab 2021 über die Entwicklung z.B. im Pflegebereich und auch im Gaststätten- und Hotelgewerbe.

Die Lohnrunde 2016ff.

„Neue Löhne braucht das Land“ – mit dieser Parole setzt sich ver.di im Frühjahr 2015 für strukturelle Verbesserungen der Einkommenstarife bei Frauen in den Erziehungsbereichen sowie in der Pflege und im Handel ein. Mit Kundgebungen macht ver.di auf die Missstände in diesen Branchen aufmerksam. Und der DGB stellt die Maikundgebungen 2016 unter das Motto „Zeit für mehr Solidarität. Damit gleiche Arbeit gleich entlohnt wird“.

Doch die Einkommenstarife verbessern sich nur in kleinen Schritten. So erkämpft ver.di eine Tariferhöhung von 2,4 % für 2016 und 2,35 % für 2017. Ähnlich fällt der Tarifabschluss in der nordwestdeutschen Stahlindustrie aus: ab April 2017 eine Lohnerhöhung um 2,3, ab Mai 2018 dann um weitere 1,7 %, bei einer Laufzeit bis Ende 2018. Und auch die EVG und wenig später die GDL schließen Tarifverträge mit der Bahn ab, die stufenweise Lohnerhöhungen in einer ähnlichen Größenordnung, um die 5 %, vorsehen. Neu ist, dass den Beschäftigten in den Tarifverträgen eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird: Sie können zwischen einer Lohnerhöhung, einer kürzeren Wochenarbeitszeit und sechs zusätzlichen Urlaubstagen wählen.

Konflikte gibt es 2015/16 auch bei der Lufthansa: Sowohl Piloten und Pilotinnen als auch Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, organisiert in der Vereinigung Cockpit bzw. in der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), wollen höhere Löhne und eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit erreichen. Außerdem kündigt UFO die Spartenaufteilung bei der Lufthansa, nach der ver.di für das Bodenpersonal, UFO für die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen und Cockpit für die Piloten und Pilotinnen zuständig ist: Im September 2015 wird die Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) gegründet, die ver.di bei der Vertretung des Bodenpersonals Konkurrenz machen soll. Aus der Sicht von ver.di handelt es sich bei der IGL um ein „nicht tariffähiges Konstrukt“.

„Streikverbot“ für Spartengewerkschaften?

Angesichts des Anstiegs der Arbeitskampfaktivitäten von Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften seit 2014 wird über eine etwaige Einschränkung des Streikrechts diskutiert. Es geht um die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), nach Abschluss eines Tarifvertrages mit der Mehrheitsgewerkschaft für noch verhandelnde Spartengewerkschaften eine Friedenspflicht einzuführen. Dem wird widersprochen: Eine genauere Betrachtung zeige, dass auf die Aktionen der kleinen Berufsgewerkschaften wie Cockpit und GDL in den Jahren von 2006 bis 2014 nur 6,7 % der streikbedingten Ausfalltage entfallen. Schließlich setzt sich die Auffassung durch, dass eine Einschränkung des Streikrechts eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Koalitionsfreiheit wäre. Die Debatte verläuft im Sande, lebt aber stets dann wieder auf, wenn Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften durch Streikaktionen Teile des öffentlichen Lebens lahmlegen.

Kampf um die Höhe des Mindestlohnes

Außerdem wird im Sommer 2016 um die erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes gerungen. Die Tariflohnsteigerungen der letzten 18 Monate könnten bei der Berechnung des Mindestlohnes zugrunde gelegt werden. Stichtag ist der 30. Juni 2016. Gestritten wird darum, ob die relativ guten Tarifabschlüsse der Metallindustrie, die aber erst zum 1. Juli in Kraft treten, mitberücksichtigt werden. Die Mindestlohnkommission will sich auf die Angaben des Statistischen Bundesamtes stützen, das nur die bis zum 30. Juni bereits vollzogenen Lohnerhöhungen berücksichtigt. Anders die Gewerkschaften: Bei Einbeziehung der Tarifabschlüsse von IG Metall, NGG und IG BAU halten die Gewerkschaften eine Anhebung des Mindestlohnes auf einen Wert zwischen 9 und 10 € für angemessen. Von der Kommission festgelegt wird eine Erhöhung auf 8,84 € ab 1. Januar 2017. Ab 2018 soll der Mindestlohn dann auf der Basis der zwei vorhergehenden Kalenderjahre festgelegt werden.

In der Corona-Krise

Während der Corona-Krise geht es nicht nur um die „normale“ Lohnerhöhung, sondern gerade im Öffentlichen Dienst und da speziell in den Berufszweigen des Pflege- und des Erziehungsbereichs, um Sonderzahlungen. So fordert ver.di im Herbst 2021 Lohnerhöhungen für die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes in Höhe von 5 %; für das Pflegepersonal soll in den Entgelttarif zudem eine Einkommensverbesserung von 300 € eingearbeitet werden. Damit sollen zum einen die in der Corona-Krise gestiegenen Belastungen „ausgeglichen“ werden; zum andern aber soll durch strukturelle Änderungen die nicht nur von den direkt Betroffenen als ungerecht empfundene Geringbewertung der „Arbeit mit Menschen“ aufgehoben werden. Etwa zur selben Zeit kämpft die GDL mit mehreren Streiks um deutliche Lohnerhöhungen; dabei spielt einmal mehr der Konflikt mit der EVG eine Rolle, der auch durch das Tarifeinheitsgesetz von 2015 nicht ausgeräumt werden kann.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine: Kampf um einen Inflationsausgleich

Nach Jahren relativer Lohnzurückhaltung gewinnt der Kampf um die Lohnhöhe mit der ab 2022 spürbar ansteigenden Inflation eine neue Dramatik: Die Forderung nach Inflationsausgleich rückt in den Vordergrund. Die Bundesregierung leistet mit der Einführung der Energiekostenpauschale einen Beitrag zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise. Die ersten Tarifabschlüsse sind noch moderat: Im Oktober 2022 vereinbart die IG BCE eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen von jeweils 3,25 %, bei einer Laufzeit von 18 Monaten; im November folgt die IG Metall mit einem Tarifvertrag, der ebenfalls eine Erhöhung in zwei Stufen um 5,2 und 3,3 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten vorsieht.

Mit Rücksicht auf die inzwischen galoppierende Inflation geht es in den Tarifauseinandersetzungen 2023 um ganz andere Steigerungsraten. So stellen die Gewerkschaften in der Tarifrunde 2023 Forderungen, die zumeist einen ungewohnt hohen Sockelbetrag von bis zu 600 € und prozentuale Erhöhungen um mindestens 10 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten vorsehen. Hinzu kommen in unterschiedliche Höhe steuer- und abgabenfreie Inflationsprämien. Denn um eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern, stellt die Bundesregierung den Arbeitgebern frei, eine solche Inflationsprämie in Höhe bis zu 3.000 € zu zahlen. Das ist nicht nur von Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Betriebe, die keine Sozialabgaben leisten müssen. Nachteilig für die Empfängerinnen und Empfänger der Prämie ist allerdings, dass der Betrag nicht in den Einkommenstarif eingearbeitet wird und dass keine Rentenansprüche daraus erwachsen. Außerdem können nicht alle Unternehmen Prämien in entsprechender Höhe bezahlen.

Die Tarifabschlüsse 2023 sehen oftmals hohe Lohnsteigerungen vor: Die Post vereinbart im März 2023 einen Festbetrag von 300 € und eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich 10,4 % mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Besonders weit auseinander liegen Forderungen und Angebote bei den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst und für die Deutsche Bahn. Ver.di und EVG fordern Einkommensverbesserungen von über 10 % mit hohen Sockelbeträgen.

Im Öffentlichen Dienst geht es zudem um strukturelle Verbesserungen des Einkommenstarifs für untere Gehaltsgruppen vor allem im Pflegebereich. Erst nach einem Schlichterspruch kommt es zu einem Tarifabschluss, der einen stufenweise auszuzahlenden Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 €, einen Sockelbetrag für alle von 200 € (ab 1. März 2024) und eine prozentuale Erhöhung um 5,5 %, mindestens um 340 € bringt. Die Steigerungsraten liegen damit zwischen 8,2 und 16,9 %, durchschnittlich bei 11,5 %. Die lange Laufzeit bis 31. Dezember 2024 und die erst 2024 tabellenwirksame Gehaltserhöhung werden von den Gewerkschaften eher zähneknirschend in Kauf genommen. Im Herbst 2023 kündigt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für 2024 eine weitere deutliche Anhebung des Mindestlohnes im Pflegebereich an.

Ver.di ist zudem seit Frühjahr 2023 in einen heftigen Konflikt um die Löhne und Gehälter im Einzelhandel verstrickt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind gut 700.000 Beschäftigte in rund 100.000 Einzelhandelsbetrieben betroffen. Die Gewerkschaft fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,50 € pro Stunde und für Auszubildende um 250 € pro Monat. Außerdem soll ein tariflicher Mindestlohn von 13,50 € gelten. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Die Arbeitgeber bieten an: Der neue Tarifvertrag soll für 24 Monate gelten; im ersten Jahr sollen die Löhne und Gehälter um 5,3 %, im zweiten dann um weitere 3,1 % steigen; diese Lohnanhebungen sollen auch für Auszubildende gelten; und der tarifliche Mindestlohn soll auf 13 € pro Stunde steigen. Im Oktober/November 2023 werden die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel fortgesetzt. Ver.di beklagt, dass die Arbeitgeber noch immer kein verbessertes Angebot vorgelegt haben, sondern nur bereit sind, auf der Basis der Inflationsentwicklung 2024 ab Februar 2025 Entgelterhöhungen zu bezahlen. Es kommt zu bundesweiten Streiks. Im Dezember 2023 zeichnet sich noch keine Einigung ab.

Der Tarifkonflikt zwischen der EVG und der Deutscher Bahn und vielen weiteren Bahnunternehmen beginnt Ende Februar 2023. Die EVG fordert einen Festbetrag von 650 € für alle Beschäftigten oder 12 % bei den oberen Lohngruppen mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Durch die Einkommensanhebungen sollen mehr Arbeitskräfte angeworben werden, so dass Bahnfahren wieder attraktiver werde. Das Verhandlungsklima wird nicht zuletzt dadurch belastet, dass sich die Bahn-Vorstandsmitglieder üppige Bonuszahlungen genehmigen. Es kommt zu mehreren Verhandlungsrunden, die immer wieder von zum Teil mehrtägigen Warnstreiks begleitet werden. Angesichts der hohen Inflationsrate treffen die Warnstreiks bei breiten Kreisen der Bevölkerung, auch bei den Kundinnen und Kunden der Bahn, auf Verständnis. In den (Print-)Medien wird freilich über die Verhältnismäßigkeit der Warnstreiks debattiert. Im Rahmen des Konflikts kommt es zu einer punktuellen, aber doch bemerkenswerten Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit der Klimaschutzbewegung Fridays for Future: Im März 2023 demonstrieren sie gemeinsam für einen energischen Klimaschutz, also für ein Ziel, das von der EVG mit den Forderungen nach dem Ausbau der Bahninfrastruktur und besseren Arbeitsbedingungen verbunden wird. Ende Mai legt die Bahn ein Angebot vor, das eine stufenweise Erhöhung um 12 % bei den unteren Lohngruppen, um 10 % bei den mittleren und um 8 % bei den oberen Lohngruppen vorsieht. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie von insgesamt 2.850 €, die im Juli 2023 ausgezahlt werden soll. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen. Die gewerkschaftlichen Forderungen seien unerfüllbar, denn sie würden das Unternehmen 2,5 Milliarden € im Jahr kosten.

Außerdem wird immer wieder auf die Konkurrenzsituation zwischen der EVG mit ihren 180.000 Mitgliedern in allen Bereichen der Bahn und der GDL mit ihren fast 40.000 Mitgliedern, überwiegend Lokführer, verwiesen; letztere verhandelt erst ab November 2023 über einen neuen Tarifvertrag; nach den Erfahrungen der früheren Lohnrunden wolle sich die EVG, so wird vermutet, nicht von der GDL übertrumpfen lassen. Und in der Tat: Die EVG verhandelt noch, als die GDL Anfang Juni 2023 ihre Forderungen für die Verhandlungen verkündet, die im Herbst beginnen sollen. Anders als die EVG, die vor allem auf die Einkommenserhöhung abzielt, verlangt die GDL außerdem strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen: 555 € mehr im Monat und eine Erhöhung der Schichtzulagen um 25 %; Senkung der Arbeitszeit bei Schichtarbeit von 38 auf 35 Stunden pro Woche; eine einmalige steuer- und abgabenfreie Prämie von 3.000 €. Dabei macht Weselsky, der Chef der GDL, keinen Hehl daraus, dass er „Tarifverträge für ein spezielles Klientel“, eben die Lokführer, betreibt. Das unterscheidet die GDL von der EVG, die die Breite der Bahn-Belegschaft organisiert und besonders für die unteren Lohngruppen deutliche Tariferhöhungen erstreiten will. Zusätzlicher Sprengstoff liegt in der Gründung der Genossenschaft „Fair Train“ im Juli 2023; sie soll möglichst viele der 22.000 Lokführer bei der Bahn abwerben, um sie dann als Zeitarbeiter an Bahnunternehmen zu verleihen; die genossenschaftlichen Lokführer sollen besser als nach dem Bahntarif bezahlt und zudem am Gewinn der Genossenschaft beteiligt werden. Im Januar 2024 reicht die Deutsche Bahn beim hessischen Landesarbeitsgericht Klage gegen die GDL ein: Sie zweifelt die Tariffähigkeit der GDL an, da sie personell so eng mit der Genossenschaft „Fair Train“ verbunden sei, dass sie als Arbeitgeber fungiere; das führe zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Eine rechtliche Klärung wird gewiss erst in mehreren Jahren erfolgen.

Erst nach einem Schlichtungsverfahren, dessen Ergebnis im August 2023 von den EVG-Mitgliedern akzeptiert wird, kommt es zu einem Tarifabschluss von EVG und Bahn. Er sieht vor: Erhöhung der Entgelte zum 1. November 2023 um 290 Euro (Azubis 145 Euro) und zum 1. August 2024 um 130 Euro (Azubis 65 Euro), das sind insgesamt 420 Euro mehr Geld (Azubis 210 Euro). Für die Beschäftigten sind das Steigerungsraten zwischen 11,5 und 14,6 Prozent. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 €. Die Laufzeit beträgt 21 Monate (bis 30.11.2024). Der neue Tarifvertrag gilt für gut 180.000 Beschäftigte bei der Bahn.

Noch deutlichere Einkommensverbesserungen erreicht Cockpit für Piloten und Pilotinnen im August 2023: Stufenweise werden die Einkommen im Laufe von drei Jahren um 18 % erhöht; hinzukommt eine Sonderzahlung von 3.000 €. Außerdem wird ein Anspruch auf 10 freie Tage pro Monat festgeschrieben.

Doch die Tarifrunde 2023 ist noch nicht zu Ende: Nachdem die GDL schon mehrere Monate mit einigen kleineren Bahnunternehmen, z.B. mit Transdev, über Einkommensverbesserungen und Arbeitszeitsenkung (mit vollem Lohnausgleich) verhandelt, beginnt im Herbst 2023 die Tarifauseinandersetzung zwischen der GDL und der Deutschen Bahn. Der Tarifvertrag läuft Ende Oktober 2023 aus. Die Forderungen der GDL liegen seit dem Sommer auf dem Tisch. Schon Ende Oktober ruft die GDL zu Warnstreiks auf. Außerdem kündigt Claus Weselsky, der GDL-Vorsitzende, an, notfalls auch an den Weihnachtsfeiertagen Streiks zu organisieren. Die Bahn schlägt vor, GDL- und Bahn-Vertretungen sollen sich schon vor Beginn der Verhandlungen mit erfahrenen Streitvermittlern zusammensetzen, um eine Eskalation des Konflikts zu vermeiden.  Diese Anregung bleibt erfolglos. In ersten Verhandlungen Anfang November 2023 bietet die Bahn Lohnerhöhungen um 11 % bei einer Laufzeit von 32 Monaten an. Doch sie lehnt jede Arbeitszeitverkürzung kategorisch ab. Und sie betont, dass die Tarifverträge mit der GDL ohnehin nur in 18 von den rund 300 Bahn-Betrieben angewendet werden, so dass nur 10.000 Beschäftigte von den Tarifverhandlungen betroffen seien. Als die GDL für den 15./16. November ihre Mitglieder zu einem 20-stündigen Streik aufruft, sagt die Bahn die Verhandlungen am 16. ab. Nach einem weiteren Warnstreik sagt Weselsky zu, über Weihnachten und Neujahr keine Streiks auszurufen. Für Anfang 2024 werden Streiks von bis zu einer Woche angekündigt. Dass sich der Bahnvorstand erneut, wie am 10. Dezember 2023 bekannt wird, hohe Bonuszahlungen gewährt, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Bei kleineren Konkurrenzunternehmen der Deutschen Bahn, z.B. Netinera, erreicht die GDL Mitte Dezember 2023 die schrittweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeit auf 35 Stunden zum 1. Januar 2028. Und auch bei der Deutschen Bahn kommt Anfang Januar 2024 Bewegung in die Tarifauseinandersetzung: Die Bahn unterbreitet ein neues Verhandlungsangebot, mit dem das bestehende Wahlmodell erweitert werden könnte: Bisher können sich Bahnangestellte entscheiden, ob sie mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Die Bahn bietet an, dass im Rahmen dieser Vereinbarung die Wochenarbeitszeit weiter gesenkt werden könne.

Und im Oktober 2023 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bundesländer. Die Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP sowie der Deutsche Beamtenbund verlangen 10,5 % mehr Gehalt, mindestens aber 500 € monatlich mehr für die Landesbediensteten, also für Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten, Justizangestellte usw. Außerdem sollen die Beschäftigten in den Stadtstaaten als Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten eine Zulage von 300 € erhalten. Zudem sollen studentische Beschäftigte in die Tarifverträge einbezogen werden und Auszubildende eine Übernahmegarantie sowie 200 € mehr im Monat erhalten. Der im Dezember erzielte Abschluss bleibt hinter diesen Forderungen zurück. Schuld daran ist gewiss auch die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte, deren Handlungsspielraum durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Begrenzung der öffentlichen Kreditaufnahme stark eingeschränkt wird. Vereinbart wird, dass alle Bediensteten eine sogenannte steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungsprämie von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Sie wird in mehreren Schritten ausgezahlt: Einmalig 1.800 Euro netto im Dezember 2023; ab Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro netto. Auszubildende, Dual-Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten jeweils die Hälfte. Ab dem 1. November 2024 werden die monatlichen Tabellenent­gelte um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht, die zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent angehoben werden. Wenn damit keine Erhöhung um 340 € erreicht wird, wird der betref­fende Erhöhungsbetrag auf 340 € gesetzt. Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 € erhöht und zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 €. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

In den Tarifverhandlungen für den Bereich der Nordwestdeutschen Stahl- und Eisenindustrie, die im November 2023 beginnen, erreicht die IG Metall im Dezember 2023, dass außer Lohnerhöhungen ein Einstieg in die 32-Stunden-Woche für Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen, die über 60 Jahre alt sind, vereinbart wird.

Im Dezember 2023 legt ver.di die Tarifforderungen für die Verhandlungen vor, die im Januar 2024 für das Bodenpersonal der Lufthansa beginnen sollen. Für die rund 25.000 Beschäftigten fordert ver.di 12,5 % mehr Lohn, mindesten 500 € monatlich und eine Inflationspauschale von 3.000 €, und zwar bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Gewerkschaft rechnet mit schwierigen Verhandlungen.

Die Bilanz der Tarifrunde 2023 fällt gemischt aus. Positiv zu vermerken ist: Die Tarifabschlüsse in den meisten Branchen liegen mehr oder weniger deutlich über den Ergebnissen der vergangenen Jahre. Auch stärken sie durch die Sockelbeträge die unteren Einkommensgruppen. Negativ ist allerdings: Die in der Lohnrunde 2022/23 erkämpften, deutlichen Einkommensverbesserungen verhindern nicht, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Reallohnverluste erleiden. Erst als die Inflationsrate im Spätsommer 2023 sinkt, zeigt sich eine Stabilisierung der Lage. Aber gerade die Lebensmittelpreise bleiben hoch. Außerdem können nicht in allen Branchen deutliche Lohnsteigerungen errungen werden. Und nach wie vor ist das Lohnniveau in „alten“ und „neuen“ Bundesländern unterschiedlich hoch. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fällt zudem ins Gewicht, dass die staatlichen Hilfen zur Abfederung der Energiekostensteigerung sowie die Inflationsprämie „nur“ einmalig gezahlt werden, also keine dauerhafte Einkommenserhöhung bringen. Für Unzufriedenheit sorgt, dass es nicht gelungen ist, die Übergewinne abzuschöpfen, die vor allem bei Energieunternehmen, aber auch im Lebensmitteleinzelhandel entstanden sind. Die Umverteilung von unten nach oben kann auch durch die hohen Tarifabschlüsse 2023 nicht gestoppt werden.

Angaben zur aktuellen Tarifsituation (Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung)

Außerdem bleibt nach wie vor die Lohndiskriminierung von Frauen, inzwischen oftmals Gender Pay Gap genannt, überaus aktuell. Sieht man von den Unterschieden in Qualifikation, ausgeübtem Beruf und Arbeitszeit ab, so erreicht das Einkommen von Frauen – je nach Erhebung – zwischen 75 und 80 Prozent des Einkommens der Männer. Selbst wenn man diese Faktoren berücksichtigt und „nur“ die Tätigkeit selbst betrachtet, liegen die Fraueneinkommen für dieselbe Arbeit – wiederum je nach Erhebung – um zwischen 2 und 10 Prozent unter denen der Männer. Die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung ist nach wie vor ein drängendes Problem, das gelöst werden muss.

Zahlen und Grafiken zum Gender Pay Gap (Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung)

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes

Zur Stabilisierung des Lohnniveaus trägt auch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes bei. Dessen Niveau ist nicht Gegenstand der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, sondern wird von einer Kommission auf der Basis der Lohn- und Preisentwicklung der letzten zwei Jahre festgelegt. Nach und nach wird er angehoben: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 €, zum 1. Januar 2020 auf .9,35 €, zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €; zum 1. Oktober 2022 erfolgt dann ein relativ großer Sprung auf 12,00 € pro Stunde. Zwar gibt es die „üblichen“ Proteste „wirtschaftsnaher“ Kreise, doch der an die Wand gemalte Einbruch der deutschen Wirtschaft bleibt aus. Längst haben auch die Arbeitgeber ihren Frieden mit dem gesetzlichen Mindestlohn gemacht.

Angesichts der galoppierenden Inflation streben die Gewerkschaften im Sommer 2023 eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 14 € an. Sie werden aber von den anderen Mitgliedern der Mindestlohn-Kommission dank des Votums der Vorsitzenden überstimmt: Im Juni 2023 wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € erhöht; eine weitere Anpassung soll 2025 auf 12,82 € erfolgen.

Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht

Seit Jahren geht die Tarifbindung in Deutschland zurück: Von etwa 80 % Anfang der 1990er Jahre über 68 % im Jahre 2000 sinkt der Anteil der Beschäftigten mit tariflich geschützten Ansprüchen auf 49 % im Jahr 2023. In den Neuen Bundesländern liegt der Anteil der zu Tarifbedingungen Beschäftigten noch deutlich niedriger. Die Verhältnisse sind von Branche sehr unterschiedlich: In den „traditionellen“ Bereichen wie der Chemie-, Metall-, Elektro- und Stahlindustrie sowie im Öffentlichen Dienst ist die Tarifbindung recht hoch, im Einzelhandel und in der IT-Branche ist sie niedriger. Mit dem Tariftreuegesetz, mit dem staatliche Stellen verpflichtet werden sollen, Aufträge nur an Unternehmen mit Tarifbindung zu vergeben, will die Bundesregierung 2023 die Tarifbindung stärken.

Eine juristische Niederlage erleiden die Gewerkschaften im Juni 2023 in der Frage der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und -nehmerinnen und Stammbelegschaft. Es geht darum, ob Leiharbeit schlechter entlohnt werden darf, wenn diese Ungleichbehandlung durch ergänzende Regelungen im Tarifvertrag ausgeglichen wird, z.B. durch zusätzliche Freizeit. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei der gesetzliche Anspruch auf die Fortzahlung von Entgelt in entleihfreien Zeiten ein angemessener Ausgleich für niedrigere Lohnregelungen. Eine tarifliche Regelung sei also nicht erforderlich. Die Gewerkschaften bedauern diese Entscheidung.

DGB-Positionspapier zur Tariftreue (pdf)

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