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DGB-Plakate

Sparpolitik, Privatisierungen, Steuerreform ...: DGB-Offensiven verpuffen

Der Wechsel von Willy Brandt zu Helmut Schmidt im Jahr 1974 markiert das Ende der Reformära. Die Regierung Schmidt versucht, durch eine restriktive Finanzpolitik die Krise zu bewältigen, der Spielraum für weitere Reformen wird dadurch eng. Dies führt fast zwangsläufig zu Konflikten mit den Gewerkschaften.

Aber auch bei Reformen, die den Staat kein Geld kosten, stoßen die Gewerkschaften an ihre Grenzen. Das zeigt sich besonders deutlich bei der Auseinandersetzung um die Mitbestimmung. Die Positionen sind klar: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) malt das Gespenst des drohenden Gewerkschaftsstaates an die Wand. Die Gewerkschaften versuchen mit einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB über „Gewerkschaftsstaat oder Unternehmerstaat” gegenzusteuern. Doch den besseren Draht zur Regierung haben offensichtlich die Arbeitgeber. Dank FDP fließen einige Vorstellungen der Arbeitgeber in den Regierungsentwurf eines Mitbestimmungsgesetzes aus dem Jahr 1974 ein. Am 18. März 1976 wird das Gesetz, das im Zuge der Beratungen noch mehrfach verändert wird, vom Bundestag verabschiedet. Das Ergebnis: In Unternehmen, die in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer erweitert. Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen müssen mit der gleichen Zahl von Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt werden, wobei die Größe des Aufsichtsrats von der Zahl der Belegschaftsmitglieder abhängt.

Komplizierter als im Montan-Modell ist die Zusammensetzung der Arbeitnehmerseite: Ein Teil der Arbeitnehmersitze ist den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften vorbehalten. Die übrigen Sitze werden auf die Arbeiter, Angestellten und leitenden Angestellten entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbelegschaft verteilt. Jede dieser Gruppen hat jedoch mindestens einen Sitz. Alle Arbeitnehmervertreter, auch die Gewerkschafter, werden von der Belegschaft gewählt. In Unternehmen mit weniger als 8.000 Arbeitnehmern erfolgt die Wahl direkt, sonst über ein Wahlmännergremium. Der von der Kapitalseite bestellte Aufsichtsratsvorsitzende hat für den Fall wiederholter Stimmengleichheit in Abstimmungen eine zweite Stimme.

Die Gewerkschaften sind enttäuscht: Nach ihrer Ansicht gehören leitende Angestellte, die nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil vom März 1974 ausdrücklich unternehmerische Funktionen haben müssen, nicht zur Arbeitnehmerseite. Zudem bemängeln sie, dass die Arbeitnehmerseite nicht – wie nach der Montan-Regelung – entscheidenden Einfluss auf Benennung oder Ablehnung des Arbeitsdirektors im Vorstand hat.

Aber auch die Arbeitgeber sind mit dem Gesetz nicht zufrieden. Ihrer Ansicht nach wird die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie des Privateigentums und der unternehmerischen Freiheit durch das Mitbestimmungsgesetz verletzt. Überdies bedeute die Beteiligung der Gewerkschaften im Aufsichtsrat einen Informationsvorteil für die Gewerkschaften, der die Tarifautonomie außer Kraft setze. Die Arbeitgeber ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, die Gewerkschaften nehmen die Klage zum Anlass, aus der „Konzertierten Aktion” auszutreten. In seinem Beschluss vom 1. März 1979 gibt das Bundesverfassungsgericht der Klage der Arbeitgeber nicht statt. Doch es fasst die Grenzen für die Mitbestimmung so eng, dass eine Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung in weite Ferne rückt.

Das Wachstum fördern

Der DGB begrüßt die Investitionsprogramme der Bundesregierung, mit denen die Konjunktur angekurbelt werden soll. Er bemängelt allenfalls, sie kämen zu spät und seien finanziell zu eng begrenzt. In der Tat stimmen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Regierung Schmidt im Prinzip mit den Vorstellungen überein, die der DGB im Juli 1977 mit seinen „Vorschlägen zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung” vorlegt hat. Darin werden Maßnahmen zur Förderung des qualitativen Wachstums in ausgewählten Wirtschaftsbereichen, zur Humanisierung der Arbeit und vor allem zur Verkürzung der Arbeitszeit gefordert. Im Zentrum aber steht die Forderung nach einer aktiven Beschäftigungspolitik, d. h. nach verstärkten öffentlichen Programmen zur Arbeitsbeschaffung.

Die Forderungen zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen haben auch im 5. Aktionsprogramm des DGB vom Juni 1979 einen herausragenden Platz. Sie werden im März 1981 durch die Forderung nach einem „Investitionsprogramm zur Sicherung der Beschäftigung durch qualitatives Wachstum” mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden DM ergänzt. Finanziert werden soll das Programm durch eine allgemeine Arbeitsmarktabgabe und durch eine nicht rückzahlbare Ergänzungsabgabe auf die Steuern der Bezieher hoher und höchster Einkommen. Vorgesehen sind Maßnahmen u. a. zur Energieeinsparung, zur Wohnungs- und Städtesanierung, zum Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs, zur Erneuerung der Entsorgungssysteme (Kläranlagen usw.) und zur Verbesserung von Ausbildung und Forschung.

Widerstände bei Unternehmern und FDP

Doch je länger die Arbeitsmarktkrise dauert, desto größer werden die Widerstände von Unternehmern und FDP gegen eine staatliche Arbeitsbeschaffungspolitik. Sie seien unwirksam, sagen sie; und der Anstieg der Arbeitslosen scheint dies zu belegen. Gleichzeitig führe dies zu einer Staatsverschuldung, die nicht zu verantworten sei. Immer schärfer attackieren Unternehmer, FDP und CDU/CSU die SPD und die Gewerkschaften, die mit ihrer Politik einem „überzogenen Anspruchsdenken” der Bevölkerung Vorschub leisteten.

Ende der 1970er Jahre drängen die Unternehmer so deutlich wie nie zuvor in der Bundesrepublik auf eine politische „Wende”. Die Gewerkschaften sollen in die Schranken verwiesen werden, die Parole vom „Gewerkschaftsstaat” machte erneut die Runde. Ein „Verbändegesetz” soll die Gewerkschaften an die Kette legen, in einem „Tabu-Katalog” formulieren die Arbeitgeber 1978 über welche Themen sie nicht mit den Gewerkschaften verhandeln werden. Ein weiteres Indiz für die „Roll back-Strategie” der Unternehmer ist der Versuch der Mannesmann AG, im Juni 1980 durch die Einbindung der Hütten- in die Röhrenwerke die Mitbestimmung nach dem Montanmodell zu unterlaufen. Diese Frage lässt spaltet auch die SPD/FDP-Koalition. Erst 1981 kann man sich auf einen Kompromiss einigen, der freilich – die Mitbestimmung wird bis 1987 gesichert – die Gewerkschaften kaum befriedigen kann.

Selbstverständnis und Aktionsfähigkeit der Gewerkschaften sollen 1978/79 zudem durch die Kampagne gegen die „Verfilzung” von Gewerkschaften und SPD getroffen werden. Die Vorschläge aus Kreisen der CSU, in den DGB-Gewerkschaften parteipolitische Fraktionsgruppen zu bilden, oder aber eine Stärkung des Christlichen Gewerkschaftsbundes zu erwägen, werden von den DGB-Gewerkschaften entschieden zurückgewiesen. Auch die Angriffe wegen einer angeblichen Unterwanderung einzelner Verbände durch Kommunisten, wie sie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 21. April 1979 erhoben werden, werden von den meisten Gewerkschaften zurückgewiesen – zumal sie sich Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre durch Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen den Zustrom neuer Mitglieder aus den Reihen der Außerparlamentarischen Opposition (APO), aber auch aus der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), die 1968 (für die 1956 verbotene KPD) gegründet wurde, gewehrt haben.

Die Konflikte zwischen Unternehmerschaft, FDP und CDU/CSU einerseits sowie SPD und Gewerkschaften andererseits spitzen sich Anfang der 1980er Jahre weiter zu, insbesondere wenn es um Haushaltsberatungen geht. Dabei zeigt sich allerdings, dass auch regierende Sozialdemokratie und Gewerkschaften keineswegs über die Grundprinzipien der Politik einig sind: Denn die Beratungen des Haushalts 1982 stehen ganz im Zeichen der Sparpolitik, und zwar der Sparpolitik auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme.

 

Die Proteste der Gewerkschaften helfen wenig. Am 8. November 1981 findet in Stuttgart eine Großdemonstration von 70.000 Arbeitnehmern statt. Franz Steinkühler, damals IG Metall-Bezirksleiter, ruft zum „Widerstand gegen Sozialabbau” auf und mahnt, aus den Fehlern der Sparpolitik Brünings zu lernen. Nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck hin formiert sich auch in der SPD wieder eine Front zu Gunsten einer Arbeitsbeschaffungspolitik. Die Antwort ist die von der Bundesregierung im Februar 1982 beschlossene „Gemeinschaftsinitiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität”, durch die z. B. die gewerkschaftliche Forderung nach Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit einem 400-Millionen-Mark-Programm aufgenommen wird. Im Zentrum steht jedoch eine zeitlich begrenzte Investitionszulage, wobei durch Haushaltsausgaben in Höhe von 4 Milliarden DM ein Investitionsvolumen von 40 Milliarden DM geschaffen werden soll.

Die Gewerkschaften erkennen ihre Forderungen in den wirtschafts- und vor allem sozialpolitischen Regierungsmaßnahmen kaum wieder. Nach den Enttäuschungen im Übergang von den 1970er zu den 1980er Jahren über den Sparkurs der Regierung folgen bittere Proteste.

Franz Steinkühler-Interview unter: zeitzeugen.fes.de

Sozialdemokratie und Gewerkschaften leben sich Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre auseinander. Das liegt zum einen am wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Kurs der sozial-liberalen Regierung. Zum anderen belastet das Thema „Nachrüstung“ das Verhältnis der beiden Organisationen schwer. 

Viele Gewerkschaftsmitglieder beteiligen sich 1982 an den Ostermärschen und der Bonner Friedensdemonstration vom Juni 1982. Und auch die Kundgebungen am Antikriegstag, dem 1. September 1982, tragen dazu bei, dass die Grenzen zwischen Gewerkschaften und Friedensbewegung durchlässiger werden. Mit dem Ende der Kanzlerschaft Helmut Schmidts, der Kursänderung der SPD und der Zustimmung der Kohl-Regierung zur Stationierung neuer amerikanischer Mittelstreckenraketen schwenken die Gewerkschaften vollends auf die Linie der Friedensbewegung ein.

Ab September 1982 regiert die neue Koalition von CDU/CSU und FDP unter Helmut Kohl (CDU) und Hans-Dietrich Genscher (FDP) die Bundesrepublik. Ihre Wirtschaftspolitiker setzen auf eine angebots-orientierte Wirtschaftspolitik und wollen durch Entlastung der Unternehmen von Steuern, Sozialabgaben und Lohnkosten sowie von als hinderlich empfundenen rechtlichen Bindungen einen Investitionsschub auslösen. Unter dem Motto „Freiheit und Leistung als Strategie für die Zukunft“ wollen sie Flexibilität der Tariflöhne, Lockerung des Kündigungs- und Jugendschutzes, Eindämmung der Mitbestimmung, steuerliche Entlastung der Unternehmen. Dies, so ihr Credo, werde neue Wachstumskräfte freisetzen und die Arbeitslosigkeit abbauen.

Die Gewerkschaften sehen darin einen Angriff auf die Grundlagen ihrer Politik: Wie noch vor dem Regierungswechsel geplant, veranstaltet der DGB im Herbst 1982 eine Reihe von Kundgebungen in Frankfurt, Nürnberg, Dortmund, Stuttgart, Hannover, Hamburg und Saarbrücken, bei denen mehr als eine halbe Million Arbeitnehmer gegen die Politik der (neuen) Regierung protestieren. Und vom 14. bis 20. Oktober 1985 folgt eine ganze „Protestwoche” gegen die Politik der Regierung Kohl/ Genscher – unter dem Motto „Solidarität ist unsere Stärke”.

Besonders umstritten sind die folgenden Themen:

  • Alle Sparmaßnahmen, angefangen bei der Kürzung der Arbeitslosenunterstützung über die Eigenbeteiligung der Krankenversicherten bis zur Streichung der Ausbildungsförderung für Schüler.
  • Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen, etwa der Teilverkauf der Bundesbeteiligungen an der Lufthansa und an VW bis hin zur Umstrukturierungen bei der Post, d.h. zur Gründung der Deutschen Telekom. Die Gewerkschaften bewerten die Privatisierung als Verschleuderung öffentlichen Vermögens.
  • Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, mit der zum Schutz von Minderheiten der Einzug kleinerer Gewerkschaften verbessert werden soll.
  • Die 1985 beschlossene Steuerreform, die eine Steuerentlastung in Höhe von 20 Milliarden DM vorsieht. Nach Auffassung der Gewerkschaften solle die Summe je zur Hälfte für den Familienlastenausgleich und die Entlastung unterer und mittlerer Einkommensbezieher sowie für zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen verwandt werden.

Besonders heftig reagieren die Gewerkschaften auf die 1986 geplante Änderung des Paragraphen 116 des Arbeitsförderungsgesetzes. Sie sehen in dem Bemühen, die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit im Falle eines Arbeitskampfes sicherzustellen, die Absicht, künftig die Zahlung von Unterstützungen außerhalb der umkämpften Tarifgebiete zu unterbinden. Damit würden die Unternehmer geradezu ermutigt, die „kalte” Aussperrung einzusetzen, um die Gewerkschaften in die Knie zu zwingen. Mit zahlreichen Kundgebungen und einer groß angelegten „Arbeitnehmerbefragung“ bringen sie ihre Kritik zum Ausdruck. Doch trotz der Proteste wird die Gesetzesänderung – mit geringfügigen Zugeständnissen an die Gewerkschaften – am 20. März 1986 von der Regierungsmehrheit beschlossen und am 1. Mai 1986 in Kraft gesetzt.

Hermann Rappe-Interview unter: zeitzeugen.fes.de

Sind die Gewerkschaften auch in der politischen Defensive, so versuchen sie doch beim Thema Mitbestimmung, ihre Forderungen entschieden zu vertreten: So ruft der DGB im Oktober 1982 eine neue Offensive für die Mitbestimmung aus. Sie wird im Dezember 1984 konkretisiert durch die Forderung nach Einführung gesamtwirtschaftlicher Mitbestimmungsregelungen durch Wirtschafts- und Sozialräte und durch die paritätische Beteiligung der Gewerkschaften an den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern. Um die Öffentlichkeit zu mobilisieren, wird eine Mitbestimmungsinitiative gestartet, die mit der Konferenz „Vollbeschäftigung, Mitbestimmung, Technikgestaltung” im März 1985 in Köln beginnt. Der Verwirklichung ihrer Ziele kommen die Gewerkschaften mit ihrer Kampagne allerdings nicht näher.

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Gewerkschaften und Regierung in nahezu allen wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen wiegen schwer, Kompromisse sind nicht auszuhandeln. Am Ende der ersten vollen Legislaturperiode der „Wende”-Regierung müssen die Gewerkschaften erkennen, dass sie aufs politische Abstellgleis geraten sind. In seinen „Wahlprüfsteinen” für die Bundestagswahl am 25. Januar 1987 fasst der DGB seine Forderungen erneut zusammen. Sie reichen von Investitionsprogrammen über die Rücknahme der sozialpolitischen Verschlechterungen bis zum Ausbau der Mitbestimmung auf allen Ebenen der Wirtschaft.

Die „Wahlprüfsteine“ und die damit verbundene Kritik an der Regierung Kohl setzen die Frage nach der parteipolitischen Neutralität der Gewerkschaften erneut auf die Tagesordnung. Der DGB verteidigt seine Haltung mit der Begründung, dass die Einheitsgewerkschaft zwar „unabhängig von politischen Parteien, aber weder politisch neutral noch unpolitisch” sei. Doch CDU/CSU-Politiker lassen sich damit nicht besänftigen. Sie kritisieren seit 1982 die kritischen Stellungnahmen zur Regierungspolitik und sehen in den diversen Protestveranstaltungen eine Verletzung der Gewerkschaften zur „parteipolitischen Neutralität”.

In der Tat ist die Verflechtung von Gewerkschaften und SPD in dieser Zeit sehr eng: Nach den Wahlen 1987 sind von den 193 Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion 188 gewerkschaftlich organisiert, im SPD-Parteivorstand sitzen 42 Gewerkschaftsmitglieder. Von den 17 Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften haben 16 ein SPD-Parteibuch, im Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand sieben von neun. Ähnliches gilt für die DAG: Von den neun Bundesvorstandsmitgliedern gehörten sechs – darunter der Vorsitzende – zur Sozialdemokratie.

Dennoch: Die SPD agiert nicht als „verlängerter Arm“ des DGB – oder umgekehrt. Das Verhältnis zwischen SPD und Gewerkschaften ist spätestens seit der Ära Schmidt kompliziert.

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