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Oktober 1982: DGB-Demonstration gegen Sozialabbau und Arbeitslosigkeit

Deutschland vor der Wiedervereinigung: DGB: Die Einheit sozial gestalten

Der Weg zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten überdeckt ab dem Jahreswechsel 1989/90 alle anderen politischen Fragen. Die Gewerkschaften begleiten den Prozess der deutschen Vereinigung durch Stellungnahmen und Vorschläge. Sie nehmen zum Vorhaben der Währungsunion ebenso Stellung wie zur Herstellung der Wirtschafts- und Sozialunion. Der DGB veröffentlicht – mal zusammen mit der BDA, mal zusammen mit dem Sprecherrat der Gewerkschaften der DDR – mehrere Stellungnahmen zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik im vereinigten Deutschland.

Als vordringliche Aufgaben gelten die Einführung der Tarifautonomie, die soziale Flankierung der Umstellung des Arbeitsmarktes durch eine Anschubfinanzierung vor allem der Arbeitslosenversicherung, die Vereinheitlichung der Sozialversicherung, die Verankerung der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen und eine Qualifizierungsinitiative. Und die Gewerkschaften warnen davor, die Vereinigung Deutschlands dazu zu nutzen, Lohn- und Sozialabbau in der Bundesrepublik durchzusetzen.

Die Gewerkschaften unterstützen das Vorhaben der Regierungen beider deutscher Staaten, den Parlamenten möglichst bald einen vertraglich fixierten Rahmen für die Herstellung der deutschen Einheit vorzulegen. Dafür legen sie einen Katalog von Anforderungen vor, der von der Garantie des Rechts auf Arbeit, der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie über das Verbot der Aussperrung bis hin zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen Deutschlands reicht. Auch wehren sich die Gewerkschaften gegen das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung”, das eben wegen der ungeklärten Eigentumsverhältnisse vielfach zu einer Investitionsbremse wird.

Doch die wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen werden in diesen Monaten ohne Berücksichtigung der zentralen Forderungen und ohne institutionelle Einbeziehung der Gewerkschaften getroffen. Bei der Besetzung des 17-köpfigen Verwaltungsrats der Treuhandanstalt werden sie nicht berücksichtigt. Und die Forderung, eine neue, vom Volk gebilligte Verfassung für Deutschland auszuarbeiten, in der Volksbegehren und Volksentscheid, Recht auf Arbeit, Umweltschutz und kommunales Wahlrecht für Ausländer verankert sein sollen, die Heinz-Werner Meyer am 19. September auf einem Symposium des DGB erhebt, hat keine Chance zur Realisierung. Am Vorabend des 3. Oktober, des Tags der Deutschen Einheit, begrüßt der DGB-Bundesausschuss die Herstellung der deutschen Einheit und ruft nochmals zur Solidarität auf, um das vereinte Deutschland sozial zu gestalten.

Keine Fusion mit dem FDGB

Als die deutsche Einheit Gestalt gewinnt, stellt sich nicht mehr die Frage der Kooperation zwischen DGB und (reformiertem) FDGB, sondern die Frage des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses.

Zunächst entsenden der DGB und die bundesrepublikanischen Einzelgewerkschaften Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Funktionäre des FDGB beim Umbau des Gewerkschaftssystems beraten. Dabei geht es zum einen um die Prinzipien einer unabhängigen Gewerkschaftsorganisation und um die Umwandlung der FDGB-Abteilungen in Einzelgewerkschaften, zum anderen um die Vorbereitung der Gewerkschafter auf die Bedingungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Außerdem leisten sie praktische Hilfe bei der Wahl und Einsetzung von Betriebs- und Personalräten.

Im Februar 1990 bilden die sechzehn Einzelgewerkschaften in Berlin, koordiniert durch den Berliner DGB-Landesbezirk, einen gewerkschaftlichen Regionalausschuss mit den Einzelgewerkschaften der DDR-Bezirke Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam. In mehreren Stufen intensiviert der DGB seine Präsenz in der DDR, vom Verbindungsbüro in Berlin bis hin zum Aufbau von Haupt- und Regionalbüros sowie zahlreichen Beratungsbüros.

Am 18. April 1990 kommt es zum Bruch mit dem FDGB, verspricht der DGB-Bundesvorstand doch „seine Hilfe zum Aufbau freier und unabhängiger Gewerkschaften in der DDR fortsetzen und intensivieren” zu wollen. Ziel sei die Schaffung einer einheitlichen deutschen Gewerkschaftsbewegung unter dem Dach des DGB, nicht aber ein Zusammenschluss der beiden Dachverbände. Mit Ablösung des bisherigen Vorstandes des FDGB durch einen Sprecherrat der FDGB-Einzelgewerkschaften am 9. Mai 1990 emanzipieren sich die Einzelgewerkschaften vom FDGB und machen den Weg frei zu einer „Gründungs- und Kooperationsoffensive”. Am selben Tag bekennt sich der DGB zum Ziel einer einheitlichen deutschen Gewerkschaftsbewegung unter dem Dach des DGB. Der 14. DGB-Kongress, der Heinz-Werner Meyer, bisher Vorsitzender der IG Bergbau und Energie (IGBE), als Nachfolger von Ernst Breit zum DGB-Vorsitzenden wählt, nimmt am 28. Mai 1990 einen Initiativantrag des Bundesvorstandes an, mit dem der DGB beauftragt wird, „alle Vorbereitungen zu treffen, mit denen sichergestellt werden kann, daß der DGB im Zuge des Vereinigungsprozesses der Mitgliedsgewerkschaften die Aufgaben des Dachverbandes in der DDR wahrnehmen kann. Dabei ist auszuschließen, daß der DGB die formale Rechtsnachfolge und die inhaltliche Verantwortung für die Politik des FDGB nach dessen Auflösung übernimmt.”

Entschließung des 14. Ordentlichen Bundeskongresses des DGB zur deutschen Einheit vom 22. Mai 1990 (pdf)

Unterschiedliche Wege

Bei den Einzelgewerkschaften des DGB zeichnen sich sehr rasch zwei unterschiedliche Wege der organisatorischen Zusammenarbeit mit den DDR-Verbänden ab: Da ist zum einen der Weg der IG Metall und der IG Chemie, zum anderen der der ÖTV. Und der DGB versucht die unterschiedlichen Positionen zu vermitteln.

Bereits wenige Tage nach dem Fall der Mauer, am 22. November 1989, verabschiedet die IG Metall anlässlich des 16. Gewerkschaftstages eine Resolution, in der sie die Entwicklung in der DDR begrüßt und ihre Hilfe beim Aufbau demokratischer Gewerkschaften in der DDR anbietet. Am 6. Dezember folgt dann ein Sofortprogramm, in dem – unterzeichnet von Franz Steinkühler, dem Vorsitzenden der IG Metall, und von Hartwig Bugiel, dem Vorsitzenden der IG Metall der DDR – Betriebspartnerschaften, gemeinsame Gewerkschaftsschulungen und Expertenaustausch angekündigt werden. In einer weiteren gemeinsamen Erklärung vom 27. Februar 1990 unterstützen die beiden Gewerkschaften den Prozess der staatlichen Einheit Deutschlands, die jedoch nicht überhastet erfolgen dürfe, sondern sozial verträglich gestaltet werden müsse. Außerdem sagt die IG Metall zu, den Reformprozess der IG Metall der DDR durch neu einzurichtende Beratungsbüros zu unterstützen.

Da der Erneuerungsprozess nur schleppend vorankommt, setzt die IG Metall-Führung ab Sommer 1990 immer deutlicher auf eine Vereinigung der beiden Gewerkschaften zum 1. Januar 1991 auf der Basis der westlichen Vorstellungen. Mit diesem Ziel soll eine gemeinsame Kommission der beiden Metall-Gewerkschaften gebildet werden, die die Modalitäten des Zusammenschlusses regeln soll. Das Ergebnis der Beratungen ist: Die IG Metall der DDR beschließt auf ihrer Zentraldelegiertenkonferenz am 5. und 6. Oktober 1990, ihren Verband aufzulösen. Die Mitglieder werden aufgefordert, der IG Metall der Bundesrepublik Deutschland beizutreten.

Vielleicht noch entschiedener als die IG Metall setzt die IG Chemie, geführt von Hermann Rappe, von Anfang an auf einen Gewerkschaftszusammenschluss auf der Basis der Anerkennung der westdeutschen Bedingungen. Als Voraussetzung für eine Fusion nennt er schon Ende Februar 1990: Die politischen Grundsätze der IG Chemie, zu denen das Bekenntnis zum demokratisch-parlamentarischen Rechtsstaat und das Prinzip der Unabhängigkeit von politischen Parteien und anderen außergewerkschaftlichen Institutionen gehöre, müssten anerkannt werden. Und Sitz der vereinten Gewerkschaft müsse Hannover bleiben. Nachdem die IG Chemie der DDR diese Prinzipien auf einer außerordentlichen Zentraldelegiertenkonferenz in Bernau am 27./28. April 1990 angenommen hat, wird im Mai 1990 ein Kooperationsabkommen unterzeichnet, das den Weg zur Fusion vorzeichnet.

Angesichts der Heterogenität des Organisationsfeldes der ÖTV, zu dem in der DDR mit der Armee und der Staatssicherheit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in überaus „systemnahen” Bereichen gehören, visiert die ÖTV eine Doppelstrategie an: Kooperation mit den reformwilligen und -fähigen Organisationen des öffentlichen Sektors in der DDR einerseits und Neuanfang zu den eigenen Bedingungen andererseits. Dabei ergänzen sich – so der Beschluss des ÖTV-Hauptvorstandes vom 10. Mai 1990 – Vereinbarungen zur Vorbereitung eines gewerkschaftlichen Zusammenschlusses mit entsprechenden DDR-Verbänden und Initiativen zur Gründung einer ÖTV in der DDR. Am 9. Mai 1990 wird dann in Magdeburg die Gewerkschaft ÖTV in der DDR gegründet und mit sechs DDR-Gewerkschaften, darunter die IG Transport und die Gewerkschaft ÖTV der DDR, die Bildung einer gemeinsamen Kommission vereinbart. Zum 1. November 1990 dehnt die ÖTV (des DGB) ihr Organisationsgebiet auf die Neuen Bundesländer aus. Die DDR-Verbände fordern ihre Mitglieder auf, der ÖTV beizutreten.

Debatte um das FDGB-Vermögen

Trotz der Unterschiede in der Vorgehensweise ist das Ergebnis im Grunde überall das gleiche: Die westdeutschen Gewerkschaften beziehen die Neuen Bundesländer in ihr Organisationsgebiet ein, die DDR-Gewerkschaften lösen sich mit der Empfehlung an die Mitglieder auf, den entsprechenden DGB-Gewerkschaften beizutreten. Um die Jahreswende 1990/91 ist der Prozess der Gewerkschaftseinheit im Wesentlichen abgeschlossen.

Zum Konflikt kommt es um das Vermögen des FDGB, wobei der DGB als anerkannter Rechtsnachfolger des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) der Weimarer Zeit in der „alten“ Bundesrepublik nun auch Ansprüche auf dessen 1933 von den Nationalsozialisten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR beschlagnahmtes Eigentum erhebt. Die formale und politische Rechtsnachfolge für den FDGB lehnt der DGB indessen ab. Dennoch versucht der DGB auch das Vermögen des FDGB zu übernehmen, zumindest insoweit als es aus Mitgliedsbeiträgen finanziertes und demgemäß rechtmäßig erworbenes Eigentum sei.

So unterschiedlich wie die Wege zur Herstellung der Gewerkschaftseinheit, so verschieden ist auch die Antwort auf die Frage, ob die ehemaligen FDGB-Mitglieder en bloc oder individuell in die DGB-Gewerkschaften aufgenommen werden sollen. Und unterschiedlich verfahren die Gewerkschaften, wenn es um die Frage der Weiterbeschäftigung der ehemaligen FDGB-Funktionäre geht. Die Beschäftigten des FDGB gehen nicht automatisch an den DGB bzw. an die Einzelgewerkschaften über. Der FDGB löst vielmehr die Arbeitsverhältnisse auf und die Einzelgewerkschaften entscheiden jeweils autonom, wie die Funktionäre für die Neuen Bundesländer ausgewählt werden. Während die IG Bergbau und Energie ein großes Kontingent aus der entsprechenden Fachorganisation des FDGB übernimmt, sind andere, z.B. die IG Metall, nur nach eingehender „Einzelfallprüfung” zur Neuanstellung von ehemaligen Amtsträgern bereit, setzen aber im Übrigen weitestgehend auf Personal aus dem Westen. Der DGB übernimmt, so weit zu sehen, gar keine ehemaligen FDGB-Funktionäre. Nur wenige (ehemalige) DDR-Gewerkschafter(innen) rücken in Führungspositionen ein.

Nicht vergessen sei allerdings, dass es zwischen den DGB-Gewerkschaften nicht nur Unstimmigkeiten über den Weg zur Vereinigung mit den entsprechenden DDR-Verbänden gibt, sondern dass es außerdem, z.B. zwischen IG Bergbau und Energie und ÖTV, zu Interessen- und damit Abgrenzungs-Konflikten um die jeweiligen Organisationsbereiche kommt. Mit der Übertragung der unklaren Grenzen und der entsprechenden Konflikte auf den Organisationsbereich der Neuen Bundesländer wird die Chance vertan, insgesamt eine Neustrukturierung zu verwirklichen. Denn Ungereimtheiten gibt es genug: Dass die Sparkassen-Angestellten bei der ÖTV und nicht bei der HBV, dass die Chip-Produzenten in der IG Metall und nicht in der IG Chemie organisiert sind, soll nur als Beispiel genannt werden. Wie in der DDR hätten auch die Leder-Arbeitnehmer der IG Textil zugeordnet werden können. Insgesamt bleibt also eben wegen des Zwanges zum schnellen Organisationsaufbau die überfällige Anpassung an die veränderten Arbeitsstrukturen aus.

Die anderen Gewerkschaften

Nicht nur die DGB-Gewerkschaften dehnen ihr Organisationsgebiet aus: So wird in Leipzig von rund 100 Gründungsmitgliedern am 2. März 1990 mit Unterstützung der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) eine Angestelltengewerkschaft für das Land Sachsen gegründet. Nachdem bereits am 9. Februar 1990 in Gera der Christliche Gewerkschaftsbund in der DDR gegründet wurde, beschließt der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften Deutschlands auf seiner 11. Generalversammlung am 13. Oktober 1990 den Zusammenschluss des CGB im alten Bundesgebiet mit den CGB-Landesverbänden in den Neuen Bundesländern. Schließlich: In Anwesenheit von Vertretern des Deutschen Beamtenbundes (DBB) wird am 24. Februar 1990 der Interessenverband Beamtenbund der DDR (IBB) gegründet. Dieser konstituiert sich am 24. Juni 1990 als Gewerkschaftsverband Beamtenbund (GBB). Am 25. September 1990 wird dieser Verband als Landesverband in den DBB aufgenommen.

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