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Streik bei Ford, Köln, 28. August 1973

Gute Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften: Betriebsräte gewinnen Einfluss

Nach einer Durststrecke von mehreren Jahren steigen die Mitgliederzahlen Ende der 1970er wieder an, und zwar von 6,5 (1966) auf 7,4 Millionen (1976). Doch der Mitgliederzuwachs ist weder auf alle Gewerkschaften noch auf alle Berufsgruppen gleichmäßig verteilt.

Überproportional profitieren davon die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Deutsche Postgewerkschaft, die IG Metall, die IG Chemie, Papier, Keramik und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr. Stagnation oder Einbußen müssen die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, die Gewerkschaft Leder, die IG Bergbau und Energie und die Gewerkschaft Textil und Bekleidung hinnehmen. Nicht weil sie schlechtere Gewerkschaftsarbeit machen, sondern weil die Branchen schrumpfen. Nur ein Beispiel: Im deutschen Bergbau sind 1958 noch gut 650.000 Personen in 622 Betrieben beschäftigt, 1976 nur noch knapp 250.000 Arbeitnehmer in 383 Betrieben.

Dennoch: Die DGB-Gewerkschaften können ihre Position im „Reform-Klima” der 1970er Jahre ausbauen. DAG und der Deutsche Beamtenbund legen ebenfalls zu und kommen im Jahr 1976 auf 71.000 bzw. 803.000 Mitglieder. Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hingegen steht vor größeren internen Problemen. Im April 1966 löst sich die Gewerkschaft Christlicher Berg- und Energiearbeiter (Saarland) auf und führt ihre 20.000 Mitglieder in die DGB Gewerkschaft IG Bergbau und Energie. 

Welchen Einfluss, die verschiedenen Gewerkschaften in de Betrieben haben, zeigen die Ergebnisse der Betriebsrätewahlen. In der Metallindustrie beträgt der Stimmenanteil der DGB-Listen in den 1960er und 1970er Jahren durchweg etwa 80 Prozent, der der DAG-Listen etwa 2 bis 4 Prozent und der der CGB-Listen knapp 1 Prozent. Der Rest entfällt auf Listen Unorganisierter. Übrigens: 1968 sind nur 11,2 Prozent aller Betriebsratsmitglieder Frauen – ein Prozentsatz, der auch in den 1970er Jahren nicht deutlich ansteigt.

Struktur der Mitgliedschaft

Auch in den 1970er Jahren können die Gewerkschaften die Veränderung der Struktur der Arbeitnehmerschaft in ihrer Mitgliedschaft kaum nachvollziehen: Der Anteil der Arbeiter und Arbeiterinnen an der Gewerkschaftsmitgliedschaft geht zurück – von 75,8 Prozent (1970) auf 71,2 Prozent (1976). Der Anteil der Beamten und Beamtinnen stagniert bei 9,5/9,4 Prozent, der Anteil der Angestellten wächst von 14,7 auf 19,4 Prozent. Auch der Anteil der Frauen nimmt zu: von 15,3 auf 18,3 Prozent.

Damit sind die Arbeiter und Arbeiterinnen auch 1976 deutlich überrepräsentiert. Denn ihr Anteil an der Zahl der Erwerbstätigen liegt „nur” noch bei 49,5 Prozent. Der Lichtblick: Dank offensiver Werbemaßnahmen nimmt der Anteil jüngerer Gewerkschaftsmitglieder zu.

Organisationsgrad steigt

Mit der Zunahme der Mitgliedszahlen steigt zwischen 1966 und 1975 auch der Organisationsgrad in den Betrieben von 32,4 auf 36,6 Prozent. Auch der Organisationsgrad der weiblichen Beschäftigten nimmt von 15,7 auf 19,3 Prozent zu; er bleibt aber deutlich unter dem der männlichen Arbeitnehmer (1975: rund 50 Prozent). Trotz der Steigerung des Organisationsgrades stehen die deutschen Gewerkschaften im Vergleich zu anderen europäischen Ländern schlecht da: In der ersten Hälfte der 1970er Jahre haben die Gewerkschaften in Schweden einen Organisationsgrad von 87, in Belgien von 70, in Dänemark und Österreich (1968) von 66, in Norwegen von 55, in England von 50 und in den Niederlanden von 47 Prozent. Niedriger als in der Bundesrepublik ist er in den USA (28 Prozent) und in Frankreich (25 Prozent).

Betrachtet man den Organisationsgrad der einzelnen Gewerkschaften, so zeigt sich wiederum kein einheitliches Bild. So können ihren Organisationsgrad verbessern: die IG Metall von 34,1 auf 43,6; die IG Chemie, Papier, Keramik von 35,9 auf 40,1; die IG Bergbau und Energie von 72,8 auf 86,7; die IG Druck und Papier von 31,8 auf 36,0; die Gewerkschaft Textil und Bekleidung von 25,2 auf 32,5 Prozent. Von Stagnation bzw. Rückgang geprägt ist das Bild bei der Gewerkschaft Bau, Steine, Erden (19,5 auf 20,5), bei der Gewerkschaft Holz (19,1 auf 18,6) und bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (18,2 auf 16,4).

Die insgesamt positive Mitgliederentwicklung dürfte zu einem nicht geringen Teil auf eine Verminderung der Fluktuationsrate zurückzuführen sein. Diese geht – mit einigen, zum Teil deutlichen Schwankungen – zwischen 1965 und 1975 bei der IG Chemie, Papier, Keramik von 13,1 auf 9,4, bei der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen von 18,6 auf 12,9, bei der IG Metall von ca. 15 auf 10,9 und bei der Gewerkschaft Textil und Bekleidung von 18,8 auf 16,5 Prozent zurück.

Dies mag auf die neue Methode der Beitragskassierung zurückzuführen sein. Der Anteil der Bankabbuchung des Beitrages nimmt von 1965 bis 1975 deutlich zu. Außerdem wächst die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder, deren Beitrag gleich vom Lohnbüro einbehalten und an die jeweilige Gewerkschaft überwiesen wird. Signalisieren schon diese Verfahren der Beitragskassierung eine zunehmende Anonymität zwischen Mitgliedern und Organisation, so wird dieser Trend zwischen 1960 und 1975 durch den Abbau von Verwaltungsstellen mehrerer Gewerkschaften – z. B. der IG Bergbau und Energie (von 50 auf 23), der IG Chemie, Papier, Keramik (von 83 auf 68), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (von 371 auf 45), der IG Metall (von 186 auf 168) und der Gewerkschaft Textil und Bekleidung (von 136 auf 79) – verfestigt. Zwar erhöht sich im selben Zeitraum der durchschnittliche Personalbestand der Verwaltungsstellen, doch es bleibt der Eindruck einer zunehmenden Entfernung von Gewerkschaftsorganisation und Mitgliedschaft.

Gemeinwirtschaftliche Unternehmen florieren

Deutliches Zeichen der organisatorischen und finanziellen Konsolidierung der Gewerkschaften in den 1960er und 1970er Jahren ist die Entwicklung der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen. Mit mehreren großen Unternehmen bieten die Gewerkschaften preisgünstige Möglichkeiten der allgemeinen Lebensgestaltung in zentralen Bereichen der Grundversorgung an. Die breite öffentliche Präsenz dieser Unternehmen unterstreicht zugleich den Anspruch der Gewerkschaften, mit einer nicht am Profit orientierten Wirtschaftsform eine Alternative zur kapitalistischen Wirtschaft zu entwickeln.

Die wichtigsten Gruppen sind:

  • Die Co op-Gruppe, die 1969 aus mehr als hundert einzelnen Verbrauchsgenossenschaften gebildet wird. Mit der Gründung der Frankfurter Co op-Zentrale AG (später Co op AG) wird im Jahr 1974 eine Holding geschaffen.
  • Die Neue Heimat-Gruppe mit Sitz in Hamburg, das größte Wohnungsbauunternehmen in Westeuropa. Die Neuen Heimat Städtebau plant und errichtet Neubaugebiete in ganz Deutschland, die Neuen Heimat International hält zahlreiche Beteiligungen im Ausland.
  • Die Volksfürsorge Versicherungsgesellschaft zählt in den 1970er Jahren zu den größten deutschen Versicherungsgesellschaften.
  • Die Bank für Gemeinwirtschaft (BfG), die sich in den 1970er Jahren auch am internationalen Bankgeschäft beteiligt, steigt zur fünft größten Bank Deutschlands auf.
  • Das Gemeinwirtschaftliche Unternehmen für Touristik, Gut-Reisen, das 1969 in Frankfurt gegründet wird, ist nicht konkurrenzfähig und wird bald an NUR-Neckermann und Reisen verkauft.

Mit dem Ausbau der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen geht der genossenschaftliche Gedanke zunehmend verloren. Mit der Überführung der Gewerkschaftsunternehmen in kapitalistische Rechtsformen werden auch kapitalistische Prinzipien übernommen. Die Unternehmen sind hierarchisch organisiert, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten unterscheiden sich nicht von denen kapitalistischer Betriebe. Moralischer Anspruch und politische Zielsetzung der Gewerkschaften stehen angesichts dieser erfolgreichen Unternehmenspolitik auf dem Prüfstand.

Anfang der 1970er Jahre versuchen die Gewerkschaften, die Existenzberechtigung ihrer gemeinwirtschaftlichen Unternehmen zu begründen. Selbstbewusst weisen sie darauf hin, dass sie als Unternehmer „beispielhaft sozial- und gesellschaftspolitische Forderungen der Gewerkschaften” verwirklichen und „daß in einer Wettbewerbswirtschaft mit sozialgebundenem Kapital erfolgreich im Dienste der Allgemeinheit gewirtschaftet werden kann”.

Mit der Gründung der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG (BGAG) im Jahre 1974 sollen die Beteiligungsbeziehungen entsprechend gewerkschaftlichen Vorstellungen übersichtlich und durchschaubar geordnet werden.

Konflikt zwischen den Große und den Kleinen

Die Mitgliederentwicklung der 1960er und 1970er Jahre und die wachsende Anonymität des „Gewerkschaftsapparates” machen es notwendig, sowohl die innerorganisatorische Mitgliederbeteiligung als auch das Verhältnis der Einzelgewerkschaften zueinander und zum Bund zu reformieren. Dies wird umso dringender, als sich das Übergewicht der großen Verbände im DGB weiter verstärkt: Allein in den drei größten Einzelgewerkschaften – der IG Metall, der Gewerkschaft ÖTV und der IG Chemie, Papier, Keramik – sind 1975 über die Hälfte aller Gewerkschaftsmitglieder organisiert.

Nach einem Aufleben der Satzungsdiskussion in den 1960er Jahren, die durch die Notwendigkeit innerorganisatorischer Sparmaßnahmen – mit den Springener Beschlüssen (1967) besonders im Bereich der Bildungs- und Personengruppenarbeit durchgeführt – Nachdruck erhält, wird 1969 eine Satzungskommission eingesetzt. Sie soll über Struktur und Aufgabenverteilung im DGB beraten. Doch sehr schnell wird klar: Der Kommission sind enge Grenzen gesetzt. Otto Brenner, Vorsitzender der IG Metall, spricht sich im April 1971 zwar für eine Straffung der Organisation aus, verwahrt sich jedoch gegen jede Einschränkung der einzelgewerkschaftlichen Autonomie. Da für die Satzungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, die IG Metall auf dem außerordentlichen Kongress 1971 alleine 131 von 430 Delegierten stellt und sie sich mit den anderen Groß-Gewerkschaften einig weiß, ist das Ergebnis der Reform-Debatte absehbar: Der Delegiertenschlüssel wird nicht zu Gunsten der kleinen Gewerkschaften geändert. Eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Einzelverbänden wird nicht beschlossen und auch die Vereinheitlichung des Pressewesens scheitert. Einigen können sich die Gewerkschaften lediglich auf die Vergrößerung des Bundesausschusses. Danach wird jede Einzelgewerkschaft künftig mit mindestens drei Mitgliedern in diesem Gremium vertreten sein. Das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen den Mitgliedsgewerkschaften im DGB wird dadurch nicht ausbalanciert.

Zaghafte Schritte Richtung Europa

Die 1971 verabschiedete Satzungsreform ist also kein großer Wurf. Gut gerüstet für die Schwierigkeiten der kommenden Krisenjahre sind die Gewerkschaften eher nicht. Das gilt auch für die internationale Zusammenarbeit. In Zeiten, in denen Großkonzerne unkontrolliert Kapital und Produktion über nationale Grenzen verschieben, sollte die länderübergreifende Zusammenarbeit von Gewerkschaft erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Erste Schritte dazu werden Ende der 1960er getan: Im April 1969 wird Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) gegründet, wenig später der Europäische Bund Freier Gewerkschaften (EBFG). Otto Brenner, der Vorsitzende der IG Metall, wird zum Präsidenten gewählt.

Der EBFG wird 1973 – nach der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft durch den Beitritt Englands, Irlands und Dänemarks – zum Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) umgebildet.

Doch die Möglichkeiten, auf die europäischen Institutionen Einfluss zu nehmen, sind noch gering. Der EGB bleibt lange ein zahnloser Tiger. Das gilt auch für den IBFG.

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