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DGB und Einzelgewerkschaften: Organisationsstruktur des DGB
Der DGB ist ein Bund von Industriegewerkschaften, die das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft” zu verwirklichen trachten.
Bei der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) 1949 gehören ihm folgende Einzelgewerkschaften an: IG Bau, Steine, Erden; IG Bergbau und Energie; IG Chemie, Papier, Keramik; IG Druck und Papier; Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft; Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen; Gewerkschaft Holz und Kunststoff; Gewerkschaft Kunst; Gewerkschaft Leder; IG Metall; Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten; Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr; Deutsche Postgewerkschaft; Gewerkschaft Textil, Bekleidung.
Der DGB erstreckt sich bis 1990, wie die Einzelgewerkschaften, auf das Gebiet der „alten” Bundesrepublik Deutschland und auf West-Berlin. Er gliedert sich in drei Ebenen, und zwar in Bund, Landesbezirke und Kreise. Erst 1950 schließt sich die UGO als Landesbezirk Berlin dem DGB an. Nach der Rückgliederung des Saarlandes folgt 1957 der Landesbezirk Saar.
Das höchste Organ des Bundes ist der Bundeskongress, zu dem sich alle drei Jahre die Delegierten der Mitgliedsverbände treffen. Die Zahl der Delegierten hängt ab von der Mitgliedsstärke der Verbände. Das höchste Organ zwischen den Kongressen ist der vierteljährlich tagende Bundesausschuss, der aus dem Bundesvorstand, den Landesbezirksvorsitzenden und Vertretern der Gewerkschaften besteht.
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Heinz Kluncker auf den Bundesjugendtreffen der ÖTV in Berlin 1965: "Ohne Jugend in der Gewerkschaft gibt es keine gesicherte Freiheit ..."
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Unter dem Aspekt organisatorischer Einheitlichkeit ist es gewiss ein Schönheitsfehler, dass das Industrieverbandsprinzip nicht konsequent durchgeführt wird: Zu denken ist insbesondere an den Bereich des öffentlichen Dienstes, den neben der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr auch die Verbände der Post, der Eisenbahner und die des Bereichs Erziehung und Wissenschaft sowie die erst später dem DGB beigetretene Polizeigewerkschaft organisieren. Auch ist an die selbstständige Existenz der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und des Deutschen Beamtenbundes (DBB) zu erinnern, die das Bild des DGB als des umfassenden Gewerkschaftsbundes beeinträchtigt. Zu vermerken ist auch, dass bald – 1955/56 – wieder Christliche Gewerkschaften gegründet werden, was die Schwierigkeiten des DGB beleuchtet, dem Anspruch parteipolitischer Unabhängigkeit glaubwürdig zu entsprechen. Die Christlichen Gewerkschaften bleiben jedoch nahezu bedeutungslos – bis einzelne Verbände in den Jahren um die Jahrhundertwende durch Tarifabschlüsse von sich reden machen, die deutlich den Interessen der Arbeitgeber entgegenkommen.
Der DGB ist also ein Bund von Industriegewerkschaften, die das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft” zu verwirklichen trachten. Die Einzelverbände, deren Zahl sich bald durch die Aufnahme der Gewerkschaft der Polizei auf 17 erhöht und sich in den 1990er Jahren durch eine Reihe von Zusammenschlüssen wieder verringert, sind selbstständig und unabhängig, d. h., sie haben ihre eigenen Statuten, bestimmen selbst über ihre Finanzen und formulieren auf ihren eigenen Kongressen die Richtlinien ihrer Politik. Der Dachverband erhält zur Erledigung seiner Aufgaben zunächst 15 Prozent, dann bald nur noch 12 Prozent der Mitgliedsbeiträge der Einzelgewerkschaften.
Die dem DGB angeschlossenen Einzelgewerkschaften zählen im Juni 1949 gut 4,9 Millionen Mitglieder, die jedoch sehr ungleich auf die Verbände verteilt sind: Da stehen große Industriegewerkschaften wie die IG Metall mit 1,35 Millionen Mitgliedern neben kleinen Organisationen wie die Gewerkschaft Kunst mit 42.000 Mitgliedern. Da stehen Verbände mit über tausend hauptamtlichen Funktionären und Angestellten wie die IG Metall neben denen mit unter hundert fest besoldeten Mitarbeitern wie die Gewerkschaft Leder. Alle 16 Gewerkschaften zusammen unterhalten im Jahre 1951 insgesamt 1.073 Verwaltungsstellen mit 4.749 Angestellten – wovon auf den DGB-Bundesvorstand 167 entfallen.
Wegen der Größenunterschiede der Verbände ist die finanzielle Leistungskraft von Gewerkschaft zu Gewerkschaft sehr unterschiedlich. Das schlägt sich nicht nur in den gebotenen Unterstützungsleistungen, sondern auch in den Möglichkeiten der Agitations- und Informationsarbeit nieder. Gerade die kleineren Verbände begrüßen von daher die Bereitschaft des DGB, ein gut ausgebautes System von Presseorganen aufzubauen, dessen Grundzüge 1949/50 festgelegt werden: Ab Januar 1950 erscheinen die Wochenzeitung „Welt der Arbeit”, die Funktionärszeitschrift „Die Quelle” und das theoretische Diskussionsforum der „Gewerkschaftlichen Monatshefte”. Extra für Jugendliche gibt es „Aufwärts”, für Arbeitnehmerinnen „Frauen und Arbeit”, für Angestellte „Wirtschaft und Wissen” und für Beamte „Der Deutsche Beamte”. 1952 folgen dann noch die „Soziale Sicherheit” als Zeitschrift für Sozialpolitik sowie „Arbeit und Recht”, die Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis.
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