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Attentat auf Kaiser Wilhelm I. durch Max Hödel am 11. Mai 1878

Otto von Bismarck: Der Eiserne Kanzler regiert das Land

Am 18. Januar 1871 wird im Spiegelsaal des Versailler Schlosses in Paris der von vielen ersehnte deutsche Nationalstaat, das Deutsche Reich, gegründet. Wilhelm I. wird deutscher Kaiser und Otto von Bismarck Reichskanzler. Die Ära des „Eisernen Kanzlers“ beginnt. Sie dauert fast 20 Jahre.

Unter Bismarcks Führung entsteht ein autoritär-konservativer Obrigkeitsstaat. Zwar liegt die gesetzgebende Gewalt beim Reichstag, dessen Mitglieder aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgehen. Doch die Kompetenzen des Reichstags sind begrenzt. Die 25 Einzelstaaten des Deutschen Reiches können über den Bundesrat auf die Entscheidungen Einfluss nehmen, der Reichskanzler, der den Vorsitz des Bundesrates innehat, ist vom Vertrauen des Kaisers abhängig. Dieser entscheidet über Berufung und Entlassung des Reichskanzlers.

Bei den Reichstagswahlen führen das Mehrheitswahlrecht und der Zuschnitt der Wahlkreise zu einer Benachteiligung großstädtischer Regionen und damit auch der Sozialdemokratischen Partei. Verstärkt wird diese Tendenz durch das Dreiklassenwahlrecht, das in Preußen, dem stärksten Land des Deutschen Reiches, gilt. Danach werden die Stimmen der ausschließlich männlichen Wähler nach der Steuerleistung des Einzelnen gewichtet. Anders gesagt: Die Stimme von Reichen sind mehr Wert als die Stimmen von Armen.

Außenpolitisch ist Bismarck darum bemüht, stabile und freundschaftliche Beziehungen zu den Nachbarstaaten des Deutschen Reiches aufzubauen. Mit Ausnahme Frankreichs. Er will die Franzosen isolieren, weil er überzeugt ist, dass sie den Verlust von Elsass-Lothringen als Folge des deutsch-französischen Krieges nicht hinnehmen werden.

Innenpolitisch setzt Bismarck auf eine Doppelstrategie: Alle, die seine obrigkeitsstaatliche Politik kritisierten, werden als „Reichsfeinde“ gebrandmarkt, unterdrückt und verfolgt. Gleichzeitig versucht er mit sozialpolitischen Reformen, die Zustimmung breiter Kreise der Arbeiterschaft zu gewinnen.

Schlag gegen die „Umsturzbewegung“

Die Bemühungen des Reichskanzlers, die „sozialdemokratische Flut“ in Deutschland einzudämmen, zeigen sich bereits mit dem Beginn der wirtschaftlichen Krise: Ende 1873 stellt Bismarck die Kontraktbruchvorlage zur Abstimmung im Reichstag. Sie soll den Streik unter Strafe stellen. Der Versuch scheitert am Widerstand auch der Nationalliberalen. 1874 dann ein neuer Anlauf: Der Erlass des preußischen Innenministers stellt „verderbliche Hetzerei und Aufreizungen gegen die Arbeitgeber, gegen die besitzenden Klassen” in der Presse oder auf öffentlichen Versammlungen unter Strafe. Und ebenfalls 1874 beginnt die nach einem Berliner Staatsanwalt benannte „Ära Tessendorf”, in der alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Behinderung der Arbeiterbewegung ausgenutzt werden.

Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I., die Bismarck wider besseren Wissens der Sozialdemokratie anlastet, bieten 1878 die Gelegenheit, zum vermeintlich endgültigen Schlag gegen die „sozialistische Umsturzbewegung” auszuholen. Mit den Stimmen der Konservativen Parteien und der Mehrheit der Nationalliberalen verabschiedet der Reichstag gegen den Widerstand von SPD, Zentrum und liberaler Fortschrittspartei am 19. Oktober 1878 mit 221 zu 149 Stimmen das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie” (Sozialistengesetz).

Dieses Gesetz, das am 21. Oktober in Kraft tritt und in der Folgezeit insgesamt vier Mal verlängert wird, bevor es zum 1. Oktober 1890 ausläuft, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen die Aktivitäten der Sozialdemokratie, also Partei und Gewerkschaften, nachhaltig behindert werden können. So wird die sozialdemokratische Parteiarbeit verboten, zahlreiche Freie Gewerkschaften werden aufgelöst. Allerdings: Die Teilnahme der sozialdemokratischen Partei an Wahlen und die Aktivitäten der Reichstagsfraktion werden nicht eingeschränkt.

Erste sozialpolitische Reformen

Um den „Kräften des Umsturzes“ den Wind aus den Segeln zu nehmen, lässt Otto von Bismarck mehrere Sozialgesetze verabschieden. Mit einer Novelle zur Gewerbeordnung wird 1878 die Arbeitsbefreiung für Mütter auf drei Wochen nach der Entbindung ausgedehnt. Das Trucksystem, also die Entlohnung durch Waren, wird verboten und die Fabrikinspektion wird verpflichtend eingeführt.

Zudem kündigt Kaiser Wilhelm I. am 17. November 1881 einen Aufschwung der Sozialpolitik an. In rascher Folge werden Gesetze zur Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und einer Alters- und Invalidenversicherung (1889) verabschiedet.

Krankenversicherungsgesetz Juli 1883
Unfallversicherungsgesetz Juli 1884
Invalidenversicherungsgesetz 1889

Die Versicherungsleistungen sind zwar begrenzt. Doch die damit geschaffenen Strukturen – von der Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis hin zur Selbstverwaltung der Versicherungsträger – erweisen sich als zukunftsweisend.

Unterstützt wird der sozialpolitische Aufbruch jener Jahre von Teilen der katholischen Kirche, insbesondere von Bischof Ketteler, vom sozialpolitischen Flügel der Zentrumspartei und von einzelnen bürgerlichen Intellektuellen, die sich im Verein für Socialpolitik zusammenschließen. Allerdings sind die bürgerlichen Sozialreformer eher Außenseiter. Weder Kirchen noch Bürgertum stellen sich mehrheitlich auf die Seite der Arbeiterinnen und Arbeiter.