Nazi-Diktatur

Betriebsräte werden aufgelöst

Kundgebung der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation im Berliner Lustgarten am 21. Juni 1933, in der Mitte Robert Ley

© AdsD/A081375

Wenige Wochen nachdem die Nationalsozialisten an der Macht sind, gehen sie daran, die Arbeitsmarkt- und Sozialordnung des Weimarer Staats zu zerschlagen. Die Organisationen der Arbeiterbewegung werden aufgelöst, alle als „staats- und wirtschaftsfeindlich“ eingestufte Mitglieder werden aus den Betriebsräten ausgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 werden die Betriebsräte durch Vertrauensräte ersetzt, deren Vorsitz der „Betriebsführer“ hat. Die Mitspracherechte der Vertreter der „Gefolgschaft“ sind auf Anhörungsrechte begrenzt.

Nach der Revolution 1848: Die ersten Arbeiterausschüsse
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Nazi-Diktatur: Betriebsräte werden aufgelöst
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Zeittafel: Stationen der Mitbestimmung
2016 - Jahrestage der Mitbestimmung

Literaturhinweis:
Werner Milert u. Rudolf Tschirbs, Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008, Essen 2012

Quelle der Zeittafel:
Internetseite der Hans-Böckler-Stiftung  mit umfassenden Themen zur Mitbestimmung heute und gestern 

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