Die Generalkommission - der Dachverband der Freien Gewerkschaften - sieht sich einer Fülle von Aufgaben gegenüber. Zunächst einmal geht es – aus gegebenem Anlass – um die Verteidigung des Koalitionsrechts. Die Generalkommission hat sodann die Agitation in den Gebieten zu übernehmen, in denen es noch keine Gewerkschaften gibt. Außerdem soll sie Abwehrstreiks finanziell unterstützen.
Auch muss sie die Kongresse des gewerkschaftlichen Dachverbandes vorbereiten und einberufen. Und schließlich ist ihr aufgegeben, einen Organisationsplan der Gewerkschaften zu entwerfen. Schon diese Aufgabenbestimmung zeigt, dass die Generalkommission kein eigentliches Führungsinstrument der Freien Gewerkschaften ist. Ihr werden vielmehr die Aufgaben übertragen, die die einzelnen Berufsverbände nicht erfüllen können oder wollen.
Aus der Perspektive der Generalkommission ist Gewerkschaftspolitik zunächst einmal Organisationspolitik. Mitgliederwerbung und -betreuung ist eines ihrer wichtigsten Arbeitsfelder: Ab 1. Januar 1891 wird eine eigene Zeitung, das „Correspondenzblatt der Generalkommission”, herausgegeben.
Mit dem Ausbau des Unterstützungswesens antworten die Gewerkschaften nicht nur auf aktuelle Nöte der Arbeiterschaft, sondern sie versuchen zugleich, durch die Staffelung von Leistungsansprüchen je nach Mitgliedsdauer und Beitragshöhe die Mitgliederfluktuation zu senken. Nahezu alle Verbände richten Streik-, Reise-, Kranken-, Gemaßregelten- und Sterbekassen ein. Der Aufbau einer gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung trifft hingegen auf manche Vorbehalte, ist doch das Risiko für beruflich organisierte und vielfach regional konzentrierte Gewerkschaftsverbände zu groß. Auch befürchten einzelne Verbände, die Gewerkschaften würden sich finanziell übernehmen, so dass für etwaige Arbeitskämpfe kein Geld mehr zur Verfügung steht.
Außerdem tritt die Generalkommission immer wieder für eine Vereinheitlichung und Anhebung der Beiträge ein, um die Schlagkraft der Organisation zu sichern. Berücksichtigt man, dass 1895 der durchschnittliche Beitrag im Buchdruckerverband bei 53,75 Mark, im Flößer-Verband bei 1,44 Mark pro Jahr liegt, wird man derartige Bestrebungen nicht von der Hand weisen können. Und schließlich entwickelt sich die Generalkommission zur Statistik-Zentrale der Gewerkschaften: Daten über Mitgliedschaft, Kassenhaltung und Streikaktivitäten, über die wirtschaftliche Entwicklung und auch über Lohnhöhe, Arbeitszeit und Preise werden gesammelt und publiziert, um die Gewerkschaftsarbeit auf eine feste Basis stellen zu können.
Zur gleichen Zeit beginnen die Gewerkschaften, die Zahlstellen der Einzelverbände zu Ortskartellen zusammenzuschließen, um dadurch verstärkt Einfluss auf den örtlichen Arbeitsmarkt nehmen zu können. Außerdem werden seit 1894 örtliche Arbeitersekretariate eingerichtet, die die Arbeitnehmer – nicht nur die Mitglieder – unentgeltlich in versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten. Nach der Bildung von elf Bezirkssekretariaten an den Sitzen der Oberversicherungsämter der Reichsarbeiterversicherung wird 1903 ein Zentralarbeitersekretariat bei der höchsten Spruchinstanz in Berlin geschaffen. 1914 gibt es insgesamt 150 örtliche Arbeitersekretariate.
Die rasch wachsende Zahl von Gewerkschaftshäusern, in denen nicht nur die Verwaltungsbüros der Verbände, sondern auch Beratungszimmer und Versammlungssäle ihren Platz haben, wird zum Symbol für die fortschreitende Konsolidierung der Gewerkschaften